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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.10.2023)

Diersbach (Schärding), am 23.10.2023

Verhungerter Marder, verschwundene Katzen: Grausame Fallenjagd muss verboten werden

Grauenvolle Enthüllung zeigt den Horror der Fallenjagd. Volksbegehren fordert bundesweites Verbot.

Die heute durch die Kronen Zeitung bekannt gewordenen Funde mehrerer Fallen im Innviertel, eine davon mit einem Tier-Skelett, zeigen ein massives, aber kaum beachtetes Tierschutzproblem auf. Die Landesjagdgesetze erlauben die Fallenstellerei und legalisieren damit vieltausendfache Tierquälerei. Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert ein bundesweites Verbot der Fallenjagd.

Eine Bewohnerin von Diersbach im Bezirk Schärding musste auf der Suche nach ihrer Katze eine grausige Entdeckung machen. Unweit ihres Wohnhauses stieß sie auf drei Kastenfallen. Eine davon war zugeschnappt und in ihr lagen die knöchernen Überreste eines toten Tieres – offenbar eines Marders, der in der Falle elendiglich zugrunde gegangen war. Die Aufstellung solcher Fallen ist in Österreich immer noch legal. Jedes der neun Landesjagdgesetze erlaubt die Verwendung verschiedener Fallentypen für die Jagd, darunter Lebendfangfallen und sogenannte Totschlagfallen.

Für Tiere, die in Lebendfangfallen geraten, wird jede Minute der Gefangenschaft auf engstem Raum zur Qual. Sie erkennen, dass sie in einer Situation sind, der sie nicht entrinnen können, und haben keine Vorstellung davon, wie lange dieser Zustand dauern wird. Auch aus menschlicher Sicht ‚kurze‘ Wartezeiten von einigen Stunden stellen dadurch eine inakzeptable Grausamkeit dar, kritisiert Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“.

„Totschlagfallen“ töten nur dann sofort, wenn erstens die Größe der ausgelegten Falle und die Größe des gefangenen Tieres zusammenpassen, und zweitens das Tier die Falle mit der Schnauze auslöst und nicht etwa mit der Pfote. In allen Fällen, wo dies nicht gegeben ist, verletzt die Falle die betroffenen Tiere schwer und klemmt sie ein, sodass sie einem oft sehr langen, qualvollen Todeskampf ausgesetzt werden. Wenn das betroffene Tiere gerade Kinder zu versorgen hat, sterben auch diese qualvoll.

Die Fallenjagd zielt vor allem auf Tiere wie Füchse, Dachse und Marder, die von vielen Jäger:innen als Konkurrenten um bevorzugte Jagdzielarten wie Fasan und Feldhase betrachtet werden. Die massenhafte Tötung von carnivoren Tieren läuft unter dem Begriff „Niederwildbewirtschaftung“ oder euphemistisch „Niederwildhege“. Die Prädatorenverfolgung ist grundsätzlich zu hinterfragen, da diese oft unreflektiert und vor allem nicht hinreichend evidenzbasiert erfolgt. Die Vergrößerung der Jagdstrecke ist jedenfalls kein ausreichender Grund für die Tötung fühlender Lebewesen, und schon gar nicht durch die oft so grausame Fallenjagd, so der Jagdexperte Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer.

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Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Einer davon lautet: „Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden“, darunter die Fallenjagd. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischer Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

Pressefotos (Copyright: privat)

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