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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.02.2024)

OÖ, am 14.02.2024

OÖ: Landesregierung bewilligt Jagd auf ganzjährig geschonte Vögel während Balzzeit

Als Ausnahmegrund werden „private Zwecke“ genannt. Tierschutz legt Beschwerde ein

Obwohl das Birkhuhn in Oberösterreich ganzjährig geschont ist, genehmigt die dafür zuständige Landesregierung den Abschuss von 51 Birkhähnen. Und obwohl Vögel nicht während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit bejagt werden dürfen, sollen die Abschüsse im Mai stattfinden. Und das mit der lapidaren Begründung nicht näher beschriebener privater Zwecke! Gegen diese Bescheide legt Tierschutz Austria als Teil des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz nun Beschwerde ein. Nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert u.a. ein Ende der Frühjahrsjagd auf Vögel.

Das Birkhuhn, eine Raufußhuhn-Art, ist in Oberösterreich in den tieferen Lagen durch Lebensraumzerstörung bereits weitgehend ausgestorben und kommt nur noch in den alpinen Regionen des Bundeslandes vor. Die Art ist ganzjährig geschont, darf also nicht bejagt werden. Das oberösterreichische Jagdgesetz sieht allerdings vor, dass die Landesregierung Ausnahmen von der Schonzeit bewilligen kann, wenn diese Ausnahmen erforderlich sind und es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. Solche Ausnahmen bewilligte die Landesregierung nun für die Tötung von 51 Birkhähnen.

Die Antragsteller, die Jagdgesellschaften und Eigenjagdbetreiber:innen, die diese 51 Birkhühner abschießen möchten, führten dafür private Zwecke ins Treffen, ohne diese Zwecke anzugeben. Welche privaten Zwecke kommen in Frage? Die Jagd auf Rauhfußhühner wie Birkhühner, Haselhühner und Auerhähne ist eine reine Trophäenjagd, erklärt Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz. Der private Zweck ist also vor allem, sich an der Tötung eines schönen Birkhahns zu erfreuen und das arme Tier dann ausgestopft zuhause aufzustellen. Oder aber die Schneidfedern am Hut zu zeigen. Ein Großteil der Anträge wurde im Übrigen nicht von Privaten, sondern von Betrieben gestellt. Hier ist der private Zweck wohl, mit dem Verkauf von Birkhahn-Abschüssen Geld zu verdienen.

Die Landesregierung als zuständige Behörde hätte aber zu prüfen, ob solche Abschüsse erforderlich und alternativlos sind. Jegliche Begründung, die eine solche Prüfung ermöglicht hätte, sind die Antragsteller aber schuldig geblieben. Die Behörde hätte die Anträge daher zurückweisen müssen und nicht durchwinken dürfen. Das Fehlen einer Begründung spricht Bände, denn natürlich ist es nicht erforderlich, Birkhähne zu erschießen, und schon gar nicht im Frühling, so Winkelmayer vom Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz.

Das Jagdgesetz schreibt außerdem vor, dass eine bewilligte Entnahme nur unter streng überwachten Bedingungen stattfinden darf. Auch dieses Kriterium verletzten die Bescheide der oö. Landesregierung. Es sind keine Kontrollen vorgesehen, ob nur zur Bejagung freigegebene Hähne erlegt werden.

Dieser schleißige Umgang mit dem Recht zugunsten der Wünsche der Trophäenjäger ist leider typisch für die Situation in Österreich und ein weiterer Beleg dafür, dass Österreich ein neues, fortschrittliches Jagdrecht braucht. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz ist genau dafür angetreten, so Winkelmayer.

Jetzt unterschreiben

Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

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