Wölfe in Kärnten: Teure Rechtsbrüche statt Herdenschutz - vgt

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Wölfe in Kärnten: Teure Rechtsbrüche statt Herdenschutz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2024)

Kärnten, 12.03.2024

Stellungnahme des VGT

Mit dem geplanten Gesetz über den Schutz der Kärntner Almen und Weiden (Kärntner Alm- und Weideschutz-Gesetz – K-AWSG) will der Kärntner Gesetzgeber nun erneut EU-Recht im Bereich des Artenschutzes brechen. Finanziell ausbaden werden das die in Sachen Artenschutz leidgeprüften Kärntner:innen. Obwohl der Wolf in Kärnten keineswegs den von der EU geforderten günstigen Erhaltungszustand aufweist, will Landesrat Gruber die Wölfe nun auf gesetzlicher Basis abschießen lassen. Dass der Wolf in Kärnten nach Ansicht diverser Protagonist:innen ausgerottet werden soll, ist längst ein offenes Geheimnis. Sollte dieses Gesetz wirklich beschlossen und vollzogen werden, wird dies zu empfindlichen Geldstrafen aus dem Titel der Vertragsverletzung (der Wolf ist eine streng geschützte Art gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) kommen, welche aber nicht der Gesetzgeber, sondern die Allgemeinheit zu zahlen haben wird.

Mag. Michael Mayer vom VGT-Kärnten: Da die Kärntner:innen von offizieller Seite nicht objektiv aufgeklärt, sondern nur mittels Panikmache eingeschüchtert werden, sehen wir es als unsere Aufgabe an, über dieses skandalöse Gesetzesvorhaben zu informieren und selbiges vor Inkrafttreten zu Fall zu bringen.

Sie können die vollständige Stellungnahme des VGT zum Gesetzesentwurf als PDF-Dokument nachlesen.

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