Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.03.2024)
Niederösterreich, am 27.03.2024Während der Brutzeit: In NÖ werden geschützte Vögel qualvoll in Fallen getötet
Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ fordert ein bundesweites Verbot des Fallenfangs
Aktuell häufen sich in Niederösterreich Meldungen von Vogelfallen. Im Bezirk Korneuburg wurden drei Elstern in einem in NÖ nicht zugelassenen Fallentyp gefunden, davon eine bereits tot. Im Bezirk Amstetten wurden zwei Rabenkrähen in einem Krähenfang
angetroffen, die mit abgeschnittenen Schwungfedern illegal als Lockvögel eingesetzt wurden. Die Fallenjagd ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und besonders grausam, da sie die Tiere schwerem Leid und großer Angst aussetzt. Land und Bezirke stehen in der Verantwortung.
Im Fall einer Meldung vom 14.03.2024 in der Gemeinde Hagenbrunn, Bezirk Korneuburg, war eine von drei gefangenen Elstern bereits qualvoll verstorben. Die beiden anderen versuchten verzweifelt, aus den Gitterkäfigen zu entkommen und erhielten letztlich vom Finder ihre Freiheit zurück. Elstern sind geschützte, nicht jagdbare Singvögel. Manche Bundesländer (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg) erlassen Ausnahme
-Verordnungen zur Tötung von Elstern. Die in Hagenbrunn eingesetzte Falle vom Typ Kleiner Elsternfang
ist aber in Niederösterreich nicht erlaubt (in Oberösterreich schon). Besonders tierschutzrelevant ist, dass sich die Elstern derzeit bereits in der Brutzeit befinden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Vögel während ihrer Reproduktionszeit gefangen werden und bei einer einmaligen täglichen Kontrolle der Falle bis zu 24 Stunden gefangen sein können. Die Gelege oder kleine Jungtiere, auch von anderen Vogelarten, die in die Falle gelangen, überleben diese lange Abwesenheit eines Elternteiles aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.1
Eine weitere, ebenfalls tragische Meldung stammt vom 16.03.2024 aus Oberaschbach im Bezirk Amstetten. Dort fanden zwei Spaziergänger:innen einen Norwegischen Krähenfang
mit zwei verstümmelten Rabenkrähen, die ebenfalls nicht zu den jagdbaren Arten zählen. Den Tieren wurden ihre Schwungfedern abgeschnitten, um sie flugunfähig zu machen. Sie wurden offensichtlich als Lockvögel in die Fallen gesetzt, was gegen das Bundes-Tierschutzgesetz verstößt. Vögel, die sich während ihres Aufenthaltes in der Falle verletzen oder deren Gefieder beschädigt wurde, haben nach der Freilassung kaum Überlebenschancen. So ist eine von den Spaziergänger:innen aufgefundene flugunfähige, stark abgemagerte Rabenkrähe nach all den Strapazen noch am selben Tag in der Obhut des Tierschutzvereins Amstetten verstorben. Dass die Jagd auf Rabenkrähen während der Brutzeit im März erlaubt ist und dass die nicht-selektiven, EU-rechtlich verbotenen Krähenfänge in Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten zugelassen werden, stellt einen doppelten Verstoß gegen EU-Recht dar.
Diese Fälle zeigen exemplarisch alle herrschenden Missstände im Umgang mit Rabenvögeln. Statt ihren Schutz zu gewährleisten, werden sie mit Billigung der Landesbehörden geradezu fanatisch und ungerechtfertigt verfolgt. Pro Jahr werden in Österreich ca. 64.000 (!) Nebel- und Rabenkrähen, 9900 Elstern und 6700 Eichelhäher getötet.2 Um den Jäger:innen das zu ermöglichen, scheinen die Länder bereit, jeglichen Rechtsbruch in Kauf zu nehmen: Ihre Verordnungen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und mehrfach gegen EU-Recht (Tötung nicht jagdbarer Arten ohne stichhaltige Begründung, Jagd während der Brutzeit, Verwendung nicht-selektiver Fallen). Dies ermöglichen sich die Landesregierungen durch einen weiteren Rechtsbruch: die Nichtumsetzung der Aarhus-Konvention, die einen Zugang anerkannter Umweltorganisationen zu Gerichten vorsieht.
Länder und Bezirke tragen dafür die volle Verantwortung. Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundes-Jagdgesetz und ehemaliger Amtstierarzt, stellt klar: Das Töten von hochintelligenten Rabenvögeln, nur weil sie mancher Jäger:innen als vermeintliche Konkurrenz sieht, ist vorgestrig und aus tierethischer Sicht völlig inakzeptabel! Einmal mehr zeigt sich, dass das Jagdrecht nicht auf der Ebene der Länder bleiben kann und darf.
Wenn auch Sie eine Falle (ob mit gefangenen Tieren oder ohne) finden, melden Sie dies bitte dem Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz unter kontakt(ät)bundesjagdgesetz.at und fertigen Sie Beweisfotos an.
Das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz fordert ein Verbot grausamer Fang- und Jagdmethoden! Jagdbare Tierarten sollen nach ökologischen Kriterien und nicht nach Antipathie seitens der Jäger:innen definiert werden. Das Volksbegehren kann von allen in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID Austria unterschrieben werden.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)
Quellen
- Nordische Krähenfallen [19.03.24]
- Berichte Österreichs nach Art. 9 Vogelschutzrichtlinie für die Jahre 2019, 2020 und 2021, [19.03.24]