Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.04.2024)
Wien, am 16.04.2024VGT entzündet vor Parlament alle 33 Sekunden Grabkerzen im Gedenken an Vollspalten-Schweine
Die Zeit drängt zunehmend, um noch in dieser Legislaturperiode die vom VfGH aufgetragene Revision des Tierschutzgesetzes bzgl. Verbot des Schweine-Vollspaltenbodens zu bewerkstelligen
Der Vollspaltenboden ist ein durchgehend mit Spalten durchzogener Boden einer Bucht für Schweine oder Rinder. Im Sommer 2022 wurde im Tierschutzgesetz ein Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens für Schweine festgelegt, das ab 2023 für Neu- und Umbauten in Kraft trat. Doch auch ein strukturierter Vollspaltenboden ist ein Vollspaltenboden, damit ist dieses Gesetz kein Verbot des Vollspaltenbodens. Der Verfassungsgerichtshof hat die lange Übergangsfrist für die noch nicht spezifizierte Änderung der Mindesthaltungsvorschrift bis 2040 mit 1. Juni 2025 aufgehoben. Deshalb muss nun eine neue tierschutzgesetzliche Regelung her, doch seitens der Regierung ist man sich offenbar uneinig. Unbestritten ist, dass der Vollspaltenboden bei den Schweinen Leiden und Schmerzen verursacht, ein hoher Prozentsatz stirbt sogar an den schrecklichen Bedingungen. Um darauf hinzuweisen und die Regierung aufzufordern, jetzt zügig den Vollspaltenboden bis 2030 ernsthaft und nachhaltig abzuschaffen und durch eine verpflichtende Stroheinstreu zu ersetzen, hat der VGT heute vor dem Parlament in Wien alle 33 Sekunden eine Grabkerze entzündet und diese von 9 – 10 Uhr brennen lassen. Alle 33 Sekunden etwa stirbt in Österreich ein Schwein auf Vollspaltenboden.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch drängt auf eine Entscheidung: Der VfGH hat sowohl die Regelung für einen neuen Mindeststandard in der Schweinehaltung, als auch dessen Übergangsfrist bis sich alle Schweinebetriebe danach zu richten haben, aufgehoben. Jetzt muss eine neue Regelung her. Wenn im September die Nationalratswahlen stattfinden, und davor ein Ausschussbeschluss mit Begutachtungsfrist und eine Abstimmung im Parlament notwendig sind, dann brennt bereits der Hut. Niemand kann wollen, dass mehr als 900.000 Schweine jedes Jahr an den Haltungsbedingungen zugrunde gehen, bevor sie in den Schlachthof gebracht werden. Nur eine entscheidende Verbesserung der Lebensqualität der Tiere kann da Abhilfe schaffen. Wie leicht das geht, zeigt der Betrieb Hubmann mit Schweinen im „Zelt am Acker“, dessen Bewilligung unmittelbar bevorsteht. Wir brauchen ein fundamentales Umdenken in der Schweinehaltung!
Pressefotos (Copyright: VGT.at)