VGT gewinnt Prozess gegen Verein in Kärnten, der Wolfshetze betreibt - vgt

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VGT gewinnt Prozess gegen Verein in Kärnten, der Wolfshetze betreibt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.04.2024)

Klagenfurt, 26.04.2024

„Save the Alps“ aus Spittal an der Drau muss dem VGT € 4.580,90 Prozesskosten und € 330 + 4 % Zinsen seit November 2022 überweisen

Der Verein Save the Alps wurde im Juli 2022 in Spittal an der Drau gegründet. Ziel scheint es gewesen zu sein, die Wiederausrottung des Wolfs zu erreichen. So sprach man vom Großraubtierministerium, wenn vom Umweltministerium die Rede war, und fand nur negative Worte über den Wolf, dessen Art angeblich nicht bedroht wäre, obwohl in Österreich nur wenige Individuen präsent waren. Dieser Verein machte sich ungeniert und ohne zu fragen die Datenschutzerklärung des VGT zu eigen, offensichtlich, um sich die Kosten bei dessen Erstellung zu sparen. Der VGT klagte auf Schadenersatz und bekam jetzt Recht. Allerdings wurde das Ausmaß des Schadens vom Landesgericht Klagenfurt drastisch auf € 330 reduziert, weshalb dem VGT nur ¾ der Prozesskosten zustehen, was immerhin noch € 4.580,90 ausmacht. Nach Einbringen der Klage durch den VGT Ende 2022 wurde es auffällig still um Save the Alps. Man versuchte, Spenden zu sammeln, um die Kosten zu decken. Im Frühjahr 2023 endete schließlich auf der Webseite dessen Aktivität. Jetzt, im April 2024, erging das Urteil.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Es gehört schon ein gehöriges Maß an Unverfrorenheit dazu, dem politischen Gegner – dem VGT – einfach so seine teuer bezahlte, geistige Schöpfung zu klauen. Bei vernünftigen Vereinen, die sich tatsächlich gemeinnützig im öffentlichen Interesse für das Gute einsetzen, hätten wir darüber weggesehen. Aber dieser Verein will nur der Natur schaden, eine Art vernichten und dadurch Ökosysteme gefährden. Abgesehen davon ist und bleibt die Hetze gegen den Wolf absolut unerträglich, insbesondere in Kärnten, wo sie heute von der Landesregierung in Person von Landesrat Martin Gruber, ÖVP, auf die Spitze getrieben wird. Seine absolut rechtswidrige Wolfsverordnung, die ganz offensichtlich sowohl dem EU-Recht als auch der Verfassung widerspricht, hat zu einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs von uns geführt und wird noch weitere Folgen haben. Es ist unerträglich, wie der Rechtsstaat sofort ausgehebelt wird, wenn es um Tiere geht. Da setzt dieses Urteil gegen einen wolfsfeindlichen Verein wenigstens einen gewissen Kontrapunkt.

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