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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.06.2024)

Wien, am 11.06.2024

Totes Wolfskind in Rauris zeigt: Abschuss der Eltern lässt Kinder extrem hungern

VGT fordert grundsätzliche Schonung von Elterntieren – bei Verhandlung des EuGH am 11. Juli 2024 werden die Wolfsausrottungsverordnungen der Länder für illegal erklärt werden.

Das Foto des im Rauris erschossenen Jungwolfs hat Tierschützer:innen entsetzt. Es handelt sich offenbar um ein ungewöhnlich kleines Tier. Da eine heurige Geburt nicht infrage kommt, muss das Tier aus dem Vorjahr stammen. Die Größe und Körpermasse beweist: der Wolf hat beim Aufwachsen extrem hungern müssen und ist deshalb so klein geblieben. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: die Jägerschaft hat letztes Jahr die Eltern des Tieres abgeknallt, sodass die Kinder verhungert sind oder fast verhungern mussten. Es könnte sich daher um einen einjährigen Jungwolf der Familie vom Dobratsch in Kärnten handeln, bei dem die Elterntiere einfach so erschossen worden sind, ohne Schaden angerichtet zu haben. In Kärnten wurde jetzt der bereits 11. Abschuss gemeldet, die Dunkelziffer ist viel höher.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Dass Wolfseltern keine Schonzeit haben, während sie ihre Kinder ernähren, ist ein absoluter Skandal und eine grauenhafte Tierquälerei. Das zeigt die wahre Gesinnung der Wolfshetzer:innen und ihrer Verbündeten in den Landesregierungen: extremes Tierleid ist ihnen egal. Die Krokodilstränen für gerissene Schafe glaubt ihnen kein Mensch, es geht nur um Profitverlust, der durch das Leid verhungernder Tierkinder reduziert werden soll. Dass diese dann in ihrer Verzweiflung, ohne erlernte Jagdfähigkeiten, in Menschennähe nach Nahrung stöbern, ist die Folge, ein hausgemachtes Problem. Vernunft statt Hexenjagd auf den Wolf sollte im 21. Jahrhundert schon erwartet werden können!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt verkündet, dass am 11. Juli 2024 die Hauptverhandlung zur Frage der Rechtsmäßigkeit des österreichischen Umgangs mit dem Wolf stattfinden wird. Die zuständige Generalanwältin hat bereits festgestellt, dass sie die Wolfsausrottungsverordnungen für rechtswidrig hält. Normalerweise folgt der EuGH ihren Ansichten. Balluch dazu: Die Landesrät:innen einiger Bundesländer, allen voran Kärnten, Tirol und Salzburg, wollen den Wolf in Österreich ausrotten und behaupten, es gäbe ihn eh anderswo in großer Zahl. Das ist klar rechtswidrig, weil der Wolf auch national und regional in gutem Erhaltungszustand sein muss. Ebenso steht die Frage zur Entscheidung an, ob man zu dumm oder zu geizig sein darf, um Herdenschutz durchzuführen, und stattdessen die Wölfe gleich töten kann. Auch da ist die Antwort der Generalanwältin ein klares Nein. Die Ausrottungsverordnungen müssen bundesweit aufgehoben werden und Österreich auch bzgl. Tieren zum Rechtsstaat zurück kehren!

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