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Wien, am 13.09.2024

Montag beginnt der große SLAPP-Prozess von SPAR gegen den VGT am Handelsgericht Wien

SPAR hat den VGT auf Unterlassung u.a. auf Basis des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb geklagt, der VGT möge SPAR nicht mit Schweineleid in Verbindung bringen

Termin: Der erste Verhandlungstag ist Montag, der 16. September 2024, ab 9 Uhr im Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien, Saal 1811.

Im Juli 2022 hat SPAR eine Klage auf Unterlassung mit sehr hohem Streitwert gegen den VGT eingebracht und dazu eine Einstweilige Verfügung (EV) gefordert. Diese wurde in den ersten beiden Instanzen auch tatsächlich erlassen und erst vom Obersten Gerichtshof (OGH) stark reduziert. Mit der anfänglichen EV konnte der VGT die Supermarktkette SPAR überhaupt nicht mehr mit Schweineleid in Verbindung bringen, was selbst die Berichterstattung über den Prozess verunmöglicht hat. Durch das Erkenntnis des OGH war es dem VGT erst nach 1 ½ Jahren wieder möglich, SPAR zu kritisieren.

Doch die mehrheitlich verlorene EV hat SPAR nicht gebremst, im Gegenteil. Vergleichsangebote des VGT wurden in den Wind geschlagen und die Klage erweitert. Der Prozess am HG Wien wird einige Tage dauern, weil viele Zeug:innen beantragt wurden, und sehr teuer werden. Es geht im Wesentlichen um die Frage, inwiefern SPAR für das Schweineleid auf Vollspaltenboden mitverantwortlich ist und was der multinationale Konzern unternimmt, um dieses Schweineleid zu verhindern. Und ob es NGOs wirklich gerichtlich verboten werden soll, SPAR in dieser Hinsicht zu kritisieren. Eine SLAPP-Klage par excellence.


Als „SLAPP-Klagen“ („strategic lawsuits against public participation“) werden gerichtliche Maßnahmen bezeichnet, die missbräuchlich ergriffen werden, um öffentliche Beteiligung, etwa in Form öffentlicher Proteste oder gegen Meinungsäußerung, zu behindern. Kritische NGOs wie der VGT werden besonders oft Ziel von solchen Einschüchterungsklagen.

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