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Wien/EU, am 04.11.2024

VGT-Beschwerde gegen EU-Antrag Senkung Schutzstatus Wolf bei Berner Konvention

Eine Herabsenkung des Schutzstatus des Wolfs ist biologisch, ökologisch und demokratisch problematisch und öffnet Tür und Tor für Nivellierung von Naturschutzbestimmungen

Der EU-Rat hat am 26. September 2024 beschlossen, bei der Berner Konvention eine Abstufung des Schutzstatus des Wolfs zu beantragen. Dagegen hat der VGT eine offizielle Beschwerde eingebracht. Hintergrund der EU-Entscheidung ist, dass die Jäger:innenschaft in den Startlöchern scharrt, um den Wolf massiv zu bejagen und erneut auszurotten. In Österreich wird das rechtswidrig durch die verschiedenen Landesregierungen insbesondere in Kärnten, Tirol und Salzburg gedeckt, was auch zu einer dramatischen Zunahme illegaler Abschüsse geführt hat. Österreich ist beim Wolfsschutz Schlusslicht in Europa.

Die Herabsenkung des Schutzstatus des Wolfs würde voraussetzen, dass die Art einen guten Erhaltungszustand hat. Das ist in den allermeisten Regionen Europas nicht und schon gar nicht in Österreich gegeben. Abgesehen davon bräuchte es ein vernünftiges Monitoring. Gerade in Österreich gibt es ein solches Monitoring nicht und die Art ist am Aussterben. Wenn die Berner Konvention tatsächlich den Schutzstatus senkt, öffnet das Tür und Tor für weitere Nivellierungen im Natur- und Artenschutz. Während Klimawandel und Artensterben längst bedrohliche Ausmaße angenommen haben, reagiert die Politik damit, den Kopf in den Sand zu stecken und so zu tun, als gäbe es kein Problem. Tierarten, die nicht nützlich sind, werden rücksichtslos eliminiert, jeder Quadratzentimeter Boden versiegelt oder „kultiviert“. Mit einer solchen Politik gibt es keine Zukunft mehr.

Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ setzt sich dafür ein, dass sich die Jagd an Maßstäben der Ökologie und des Tierschutzes zu messen hat. Alle in Österreich wahlberechtigten Personen können ihre Unterstützungserklärung abgeben, um das Volksbegehren zu ermöglichen.

Zum Volksbegehren

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: In der NÖN stand vor wenigen Tagen, dass die Jäger:innenschaft einen Wolf abschießen will, weil er ein Reh gerissen hat. Ein Reh! Geht es nach der Jäger:innenschaft, müsste der Wolf offenbar vegan leben, um nicht getötet zu werden. Die Verordnung zum Risikowolf in Kärnten sieht den Abschuss von Wölfen vor, die sich mitten im Wald einer Futterstelle für Hirsche auf 200 m annähern. Es ist nicht zu fassen, mit welcher Ignoranz und welch primitivem Beuteneid diese Tierart ausgerottet wird – und das, bevor die Berner Konvention den Schutzstatus abgesenkt hat. Genau so, wie vor 20 Jahren die kleine Bärenpopulation im steirisch-niederösterreichischen Grenzgebiet illegal ausgerottet wurde. Diesem kriminellen Vorgehen muss eine Grenze gesetzt werden. Statt den Schutzstatus des Wolfs zu senken, müssen wir den bestehenden Schutz konsequent durchsetzen und jene Landesrät:innen, die mit ihren rechtswidrigen Verordnungen die Ausrottung des Wolfs betreiben, vor Gericht bringen.

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