

Innenministerium verzögert Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“
Als Protest gegen Ablehnung der Eintragungswoche haben Tierschützer:innen diese Woche das Bundeskanzleramt mit einer spektakulären Lichtprojektion bestrahlt
21.466 Menschen stimmten für den Schutz der Wildtiere und haben eine Unterstützungserklärung für das Volksbegehren Für ein Bundes-Jagdgesetz
abgegeben. Das Bundesministerium für Inneres lehnte das Volksbegehren per Bescheid ab, um eine Eintragungswoche zu verhindern, obwohl das Volksbegehren mit der dreifachen Anzahl an Unterstützungserklärungen rechtmäßig eingebracht wurde.
In einer Protestaktion am 26.2.2025 wurde bei Einbruch der Dunkelheit ein Projektor eingeschaltet, der die Anzahl der Stimmen und die Sorge um die Demokratie auf das Bundeskanzleramt in Wien projizierte. Aktivist:innen demonstrierten davor mit Transparenten und forderten, den Menschen, die das Volksbegehren bereits in der Unterstützungsphase mit ihrer Stimme unterstützt hatten, Gehör zu schenken.
Rechtsweg wurde beschritten
Rechtliche Schritte wurden in Form einer Beschwerde eingeleitet. Der Anwalt und Ökojäger Dr. Alexander Pflaum ist zuversichtlich, dass der Beschwerde stattgegeben wird und somit die Eintragungswoche noch stattfinden kann. Volksbegehren sind wichtige demokratische Instrumente, die ernst genommen werden müssen.
Stimmen für Wildtiere müssen gehört werden
Wildtiere sind in Österreich nach wie vor der Jagdlobby ausgeliefert und kaum geschützt, selbst EU-Recht und nationales Recht werden durch Verordnungen gebrochen, um Tiere wie Eichelhäher oder Wölfe abschießen zu können. Obwohl etliche Österreicher:innen mehr Schutz für Wildtiere in Form einer rechtlichen Reform des Jagdgesetzes hin zu einem ökologischeren und tierschutzgerechteren Bundes-Jagdgesetz gefordert haben, wurden diese Stimmen einfach ignoriert.
Der VGT wird gemeinsam mit Tierschutz Austria, der AG Wildtiere und dem Ökologischen Jagdverband Österreich die Unterstützer:innen des Volksbegehrens und die Wildtiere sicher nicht im Regen stehen lassen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Stimmen dieser Menschen für die Tiere gehört werden.
Der Proponent des Volksbegehrens und VGT-Obperson DDr. Martin Balluch unterstreicht den Protest: Das Volksbegehren
Für ein Bundes-Jagdgesetz
wurde zweifelsfrei von uns rechtskonform eingebracht. Es mutet seltsam an, dass das Innenministerium dieses Volksbegehren nun nicht zulässt. Klar ist, dass seitens der Regierungspartei ÖVP und der FPÖ, wie im geleakten Regierungsprogramm zu lesen ist, ein Bundes-Jagdgesetz abgelehnt wird. Dabei gibt es unzählige Missstände in der Jagdpraxis, die unbedingt behoben werden müssen. Angefangen von tierquälerischen Jagdmethoden (Baujagd, Treibjagd, Fallenjagd, Gatterjagd), über das Aussetzen von Tieren für die Jagd (Fasane, Stockenten) und die Trophäenjagd auf streng geschützte Tierarten (Auer-, Birkhuhn) bis hin zu gemästeten Trophäenträgern (Hirsche und Rehböcke). Es ist höchste Zeit, die Jagd nach ökologischen und tierschutzgerechten Grundsätzen auszurichten. Lassen wir das Volk entscheiden.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)