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VGT: „Minister Totschnig, bitte aufwachen, die Schweine brauchen Stroh!“

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.03.2025)

Wien, 12.03.2025

VGT-Aktion zum Ministerrat am Wiener Ballhausplatz erinnert daran, dass bis 1. Juni 2025 ein Gesetz erlassen werden muss, das verpflichtende Stroheinstreu für Schweine vorsieht

Stroh! Das ist die Botschaft an die Regierung und insbesondere Landwirtschaftsminister Totschnig: Schweine brauchen Stroh! Ein Ende des grauenhaften Vollspaltenbodens ist erst dann erreicht, wenn die Schweine einen tief eingestreuten Liegebereich bekommen. Diese Regelung muss bis 1. Juni 2025 ins Tierschutzgesetz geschrieben werden, weil dann die Frist abläuft, die der Verfassungsgerichtshof der Regierung gegeben hat. Die Verfassungsklage der Schweinebetriebe gegen diese Frist ist schon einmal ins Leere gelaufen, weil die Regierung eigentlich genügend Zeit hatte, das Tierschutzgesetz zu reparieren. Jetzt muss sie sich sputen, um rechtzeitig über die Ziellinie zu kommen.

Dazu legte der VGT heute einen Tierschützer mit Totschnig-Maske und Kuschelschwein anlässlich des Ministerrats auf den Ballhausplatz auf den Boden. Ein Wecker zeigte 5 vor 12. Totschnig ließ sich durch große Plakate mit Fotos von Schweinen auf Vollspaltenboden nicht irritieren. Der VGT thematisiert den Schweine-Vollspaltenboden seit 2019 intensiv. Es wird endlich Zeit, dass dieses Problem nachhaltig gelöst wird.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Die Zeit drängt zwar, aber das darf nicht heißen, dass es nur zu einer kurzfristigen Lösung kommt, die den Schweinen kein Stroh garantiert. Ich erinnere daran, dass der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil deutlich gemacht hat, dass er sofort zu einer weiteren Klage zum Verfassungsgerichtshof bereit ist, wenn die Schweine kein Stroh bekommen. Der von der Schweineindustrie und der ÖVP präferierte strukturierte Vollspaltenboden Neu ohne Stroheinstreu ist inakzeptabel und verfassungswidrig!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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