740 Biber in Kärnten zum Abschuss freigegeben: wichtige Öko-Ingenieure gehen verloren - vgt

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740 Biber in Kärnten zum Abschuss freigegeben: wichtige Öko-Ingenieure gehen verloren

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.03.2025)

Kärnten/Wien, 26.03.2025

Wieder will der altbekannte Tiermörder Landesrat Gruber geschützte Tiere ohne Einzelfallprüfung per Verordnung erschießen lassen – eindeutig EU-rechtswidrig.

Biber sind seit den 1970er Jahren wieder in österreichische Flussökosysteme zurückgekehrt. Vom Nationalpark Donauauen haben sie sich weiter über ganz Österreich ausgebreitet. Aus Tierschutzsicht ein großer Erfolg. Aber auch aus ökologischer Sicht ist die Ausbreitung des Bibers sehr wichtig, denn sie fördert die Artenvielfalt. Vor allem in Zeiten der Klimakrise kommt positiv dazu, dass Biberdämme den Grundwasserspiegel hochhalten und damit Dürre vorbeugen. Auch sind die Dämme wichtige Kinderstuben für kleine Fische. Biber wären wichtige Verbündete im Hinblick auf die Renaturierung. Doch Landesrat Gruber, der bereits durch die Kärntner Tötungsverordnungen gegen Fischotter und Wolf als Gesetzesbrecher aufgefallen ist, will jetzt auch 740 Biber in den nächsten 5 Jahren ans Messer liefern, obwohl diese Tiere in sehr sozialen Familienverbänden zusammenleben und der Tod jedes einzelnen Tieres daher großes Leid verursacht.

Laut Bibermonitoring ist die Anzahl der Biber in Kärnten seit 2019 von 664 Individuen auf 1480 angewachsen (Bibermonitoring 2023/24). Aus dieser natürlichen Ausbreitung zu schließen, dass es zu viele Biber gäbe, ist falsch, denn Biber leben in Reviersystemen, sodass ein Gebiet gar nicht übervölkert werden kann. Neue Biber siedeln sich nur so lange entlang von Flüssen an, bis kein geeigneter Standort mehr frei ist. Der Abschuss von Tieren bringt insofern nichts außer Tierleid, weil die Reviere schnell wieder nachbesetzt werden. Mit seinem Vorgehen bricht Landesrat Gruber ganz klar EU-Recht, denn es ist bei besonders geschützten Tieren eine Einzelfallprüfung rechtlich vorgesehen, bevor man die Tiere abschießen darf, weil der Biber in der FFH-Richtlinie (Anhänge II und IV) sowie der Berner Konvention (Anhängen II und III) gelistet ist.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: Landesrat Gruber begeht wieder einmal Amtsmissbrauch, um sein Steckenpferd, die Ausrottung von Tierarten, auszuleben. Er lässt die Biber nämlich nicht per Bescheid sondern per Verordnung ermorden. Und das deswegen, damit anerkannte Umweltschutzorganisationen keine Beschwerde erheben können, wie das in der Aarhus-Konvention der EU eigentlich vorgesehen ist. Wäre er überzeugt, dass der verordnete Abschuss legal ist, hätte er vor solchen Beschwerden keine Angst. Aber weil er genau weiß, dass er illegal handelt und deshalb eine Beschwerde Erfolg hätte, erlässt er eine Verordnung, die nicht beeinsprucht werden kann. Er handelt also vorsätzlich rechtswidrig, um als Jäger seine persönliche Tötungslust ausleben zu können. Ein hässlicher Charakterzug!

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