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Hintergrundwissen Singvogelfang

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.01.2017)

25.01.2017

Zur aktuellen Kampagne gegen den Singvogelfang


Zahlen und Fakten

Beim Vogelfang werden Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und Stieglitz zunächst mit Netzen und Fallen gefangen, um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit öffentlich auszustellen und sie im Frühjahr, sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu lassen. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich der Traditionspflege und der Freude am Fangen wilder Tiere.

Bis zur Einführung des Bundestierschutzgesetzes am 1.1.2005 und unbemerkt von einem Großteil der Bevölkerung, war der Singvogelfang, trotz jahrelanger Proteste von Tierschutzorganisationen und trotz Verstoßes gegen EU Richtlinien, in Oberösterreich legal.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit 1. Jänner 2005 gilt das Bundestierschutzgesetz. §5 Abs. 10 besagt: „[Tierquälerei begeht, wer] ein Tier [...] einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch [...] schwere Angst zufügt”. Insbesondere das Fangen, aber auch das Halten von Wildvögeln in kleinen Käfigen, wie etwa bei Singvogelfang-Ausstellungen, ist zweifellos eine Bewegungseinschränkung, die dem Tier schwere Angst zufügt. Zusätzlich gilt nach §2 (2) der Tierschutzgesetz-Veranstaltungsverordnung: „Wildfänge mit Ausnahme von Fischen dürfen weder ausgestellt noch zum Kauf oder Tausch angeboten werden.“ Aber laut §11 oö. Artenschutzverordnung, die den Singvogelfang im Salzkammergut explizit erlaubt, gilt folgendes: „Der selektive Fang von Vogelarten [...] für die traditionellen Singvogelausstellungen darf nur [unter gewissen Voraussetzungen] bewilligt werden.“

  • Das Fangen von Singvögeln ist nach der oö. Artenschutzverordnung nur für die traditionellen Ausstellungen erlaubt, die aber nach dem Tierschutzgesetz verboten sind. Daher ist der Fang von Singvögeln jetzt verboten.

  • Der Singvogelfang widerspricht außerdem der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.

  • Das neue Bundestierschutzgesetz verbietet den Singvogelfang. Die oö. Landesregierung will das neue Gesetz aber aufgrund fadenscheiniger Argumente nicht vollziehen.

  • Im Salzkammergut in Oberösterreich werden also immer noch Singvögel gefangen.

Tierschutzrelevante Probleme

Der Singvogelfang ist laut anerkannten Wissenschaftlern (Dr. Frey, Veterinärmedizinische Universität Wien, Prof. Kotschal, Konrad-Lorenz Institut) eine Misshandlung und Tierquälerei.

  • Durch den Fang von Vögeln in Netzen und Fallen werden die Tiere häufig verletzt und in schwere Schockzustände versetzt. Verletzte Vögel sind für Ausstellungen unbrauchbar und werden vom Vogelfänger getötet, meistens zertreten.

  • Durch das Einsperren in Käfige und die jahrmarktähnlichen Ausstellungen erleiden die scheuen Wildtiere schwerste Schock-, Angst-, und Panikzustände.

  • Die Vögel werden in Volieren von 4 m³ Volumen und einer Höhe von 1,5 m oft im Dunkeln gehalten. Lockvögel werden oft das ganze Jahr in diesen Volieren gefangen gehalten.

  • Wenn sie nach der monatelangen Qual endlich wieder frei gelassen werden, haben sie ihre Fähigkeit zur natürlichen Nahrungssuche verlernt und sterben meist wenige Tage später.

  • Problematisch ist außerdem der aus dem Singvogelfang resultierende illegale Handel mit Singvögeln.

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