Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.11.2005)
Singvogelfang: Vereinsarbeit
Schon seit Ende der 90iger Jahren bringt der VGT immer wieder das Leid der Singvögel beim Singvogelfang der Öffentlichkeit durch Protestaktionen ins Bewusstsein. Trotz behördlicher Schikanen, die sich gegen das Verteilen von Flugblättern richteten, ließ sich der VGT nicht entmutigen und setzte seine Aktionen fort. Im Jahr 2001 ließen AktivistInnen Flugblätter gegen den Singvogelfang in eine Sitzung des oö. Landtags regnen. Der VGT vertrat auch die Anliegen des Tierschutzes in einer Help TV Sendung, die wesentlich dazu beitrug die österreichische Bevölkerung auf das Leid er Singvögel im oö. Salzkammergut hinzuweisen.
Mit dem Bundetierschutzgesetz von 2005 änderte sich die Situation, da der Singvogelfang von nun an verboten ist. Der VGT setzte sich nun intensiv gegen eine von der Tierschutzministerin geplante Gesetzesnovelle ein, die eine Ausnahmegenehmigung für den Singvogelfang vorsah. Ganz wesentlich auch durch die Aktivitäten des VGT konnte diese Novelle aber abgewendet werden und somit wurde auch ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Aufweichungen ("Ausnahmen“, "Novellen“) des wichtigen Bundestierschutzgesetzes von Seiten des Tierschutzes auch in Zukunft nicht so einfach hingenommen werden würden.
Trotz Verbot begannen die Singvogelfänger im September 2005 (der ersten Singvogelfang-Saison nach dem Verbot) mit dem Fang. Der VGT organisierte verschiedene Kontrollwanderungen zu den Fangplätzen und konnte mehrmals Anzeige gegen Vogelfänger erstatten.
Forderung des Verein Gegen Tierfabriken
Der Singvogelfang ist eine furchtbare Tierquälerei, die durch absolut nichts zu rechtfertigen ist. Das Bundestierschutzgesetz und seine Verordnungen, die mühsam erkämpft und jetzt endlich erlassen wurden, dürfen nicht gleich nach in Kraft Treten ad absurdum geführt und nicht vollzogen werden. Es muss gegen die Singvogelfänger eingeschritten werden!