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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.10.2009)

Wien, am 22.10.2009

VGT zeigt illegale Fasanerie im Burgenland an

Einige Fasanerien wurden leer vorgefunden - eine Konsequenz der zahllosen Anzeigen in den Vorjahren?

Im Konflikt um das neue Bundestierschutzgesetz im Jahr 2004 wurde bald offensichtlich, dass geplant war, die Fasanhaltung nicht in diesem Gesetz zu erwähnen. Warum aber ausgerechnet wieder einmal jene Tiere, die von der Jagdgesellschaft misshandelt und gequält werden, aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen sein sollen, obwohl sie in Massentierhaltungen gezüchtet werden, war dem VGT nicht nachvollziehbar. Er begann eine Kampagne, die letztendlich ein Umdenken einleitete: auch jagdliche Fasanerien wurden zumindest gesetzlich geregelt. Heute ist es verboten, Fasanen die Schnäbel zu kupieren, und es gibt Mindestvoraussetzungen für das Platzangebot und die Volierenhöhe. Zusätzlich müssen die Tiere eine gewisse Zeit vor ihrem geplanten Abschuss aus den Volieren gelassen worden sein.

Insbesondere zu letzterem Punkt zeigte sich, dass die Jägerschaft anderes im Sinn hatte. "Frühzeitiges" Freisetzen zahmer Zuchttiere zum Abschuss bedeutet "Verluste" durch Füchse sowie ein Wegfliegen in Nachbarreviere, die dann ohne zu zahlen in den "Genuss" kommen, zahme Tiere in großer Zahl abschiessen zu können.

Doch nach regelmässigen Anzeigen in jedem Jahr, und insbesondere durch den persönlichen Einsatz des burgenländischen Tierschutzombudsmannes, halten sich viele JägerInnen jetzt offenbar diesbezüglich doch an das Gesetz oder haben die Fasanzucht aufgegeben.

Der VGT fand 5 Fasanvolieren leer vor. Allerdings enthielt eine Sechste nahe Nickelsdorf im Burgenland gesetzwidrigerweise ca. 100 Fasane und hatte auch nicht die vorgeschriebene Höhe. Der VGT erstattete Anzeige.

Auch wenn ein tierschutzhassender Wr. Neustädter Staatsanwalt in seinem fanatischen Jagdeifer insbesondere die Kampagnen des VGT gegen die Jagd durch die polizeilichen Repressionsmassnahmen unterbinden wollte, so lassen wir uns nicht einschüchtern. Trotz aller Repression fanden nicht nur die inkriminierten Animal Liberation Workshops, sondern auch die Fasaneriekontrollen statt. Und das mit Unterstützung zahlreicher Personen, die sehr genau um die Vorwürfe, der VGT-Obmann würde eine kriminelle Organisation leiten, wissen, und entsprechend laut §278a selbst zum Mitglied dieser nicht vorhandenen Organisation geworden sein müssten. Würde besagter Staatsanwalt seine Vorwürfe selber glauben, müsste er jede Woche weitere 50 Personen nach §278a anklagen.

 

 

 

 

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