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Heute will ÖVP-Jägerschaft Tierschutz-Antijagd-Aktionen in der Steiermark verbieten

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.03.2012)

Wien, 20.03.2012

Während Tierschutzvereine seit Jahrzehnten auf Verbesserungen des Jagdgesetzes warten, richtet sich die ÖVP-Jägerschaft im Handumdrehen das Gesetz nach eigenen Interessen

Während Tierschutzvereine seit Jahrzehnten auf Verbesserungen des Jagdgesetzes warten, richtet sich die ÖVP-Jägerschaft im Handumdrehen das Gesetz nach eigenen Interessen

Heute wollen drei Jäger aus der ÖVP dem steirischen Landtag eine Novelle des Jagdgesetzes vorlegen, nach der Tierschutzaktionen gegen die Jagd kriminalisiert werden sollen. Zusätzlich wird das sogenannte Jagdschutzpersonal ein Wegweisungsrecht gegenüber TierschützerInnen erhalten und deren Identität feststellen dürfen. TierschützerInnen, die die illegalen Machenschaften der JägerInnen dokumentieren, um sie anzeigen zu können, sollen auf diese Weise mundtot gemacht werden.

Die Jägerschaft schreibt sich also im Handumdrehen selbst Gesetze, wenn es um ihre Interessen geht, verweigert aber nicht nur die öffentliche Diskussion darüber, sondern auch jede Verbesserung des Jagdgesetzes im Sinne des Tierschutzes.

So ist es in der Steiermark bis heute erlaubt, eigens für die Jagd gezüchtete Tiere auszusetzen und aus Jux und Tollerei abzuknallen. Wieder einmal hat durch die ÖVP der tierindustrielle Lobbyismus direkten Zugang zu Macht und Gesetzgebung erhalten, kritisiert der VGT.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Viele JägerInnen stechen dadurch aus der Allgemeinbevölkerung heraus, dass sie bei der Tötung harmloser Wildtiere, oftmals noch extra dafür gezüchtet und ausgesetzt, Lust verspüren. Solche ZeitgenossInnen sollten sich eigentlich psychologisch untersuchen lassen – bei der ÖVP sitzen sie stattdessen im steirischen Landtag! In dieser Partei, deren mutmaßlich kriminelle Machenschaften gerade eben vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Korruption aufgedeckt werden, herrscht offensichtlich nur noch der reine Lobbyismus, anständige Personen mit christlich-konservativer Werthaltung, die auch den Tierschutz umfasst, haben nichts mehr zu sagen. Wie soll sich, bitte schön, der Tierschutzgedanke in einem zeitgemäßen Jagdgesetz niederschlagen, wenn die ewiggestrige Jägerschaft als Todfeindin des Tierschutzes selbst an der Gesetzgebung sitzt? So werden Rabenvögel zum Abschuss freigegeben, die Jagd auf Zuchttiere ermöglicht und gleichzeitig der Tierschutz, der schon so manche illegale, und aus Sicht vieler Menschen perverse, Machenschaft von Jägern aufgedeckt hat, kriminalisiert.“

Und DDr. Balluch schließt: „Kein Wunder, dass dieser Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit heimlich durchgezogen werden soll. Das ist so üblich, bei Lobbyismus-Gesetzen von Parteien, deren Funktionäre sich zahlreichen Korruptionsvorwürfen gegenübersehen. Fragen wir doch einmal die Öffentlichkeit, auf wessen Seite sie steht. Fragen wir doch die Mehrheit im Land, was sie von der Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere hält. Und fragen wir die Menschen, ob sie Tierschutzaktionen gegen die Jagd verboten sehen wollen. Die Antworten sind klar. Der Lobbyismus regiert gegen die Mehrheit im Interesse einer Machtclique um Raiffeisen, Jägerschaft und Tierindustrie. Das ist der gleiche Dunstkreis, aus dem jene Menschen stammen, die bereits die Tierschutzcausa ausgelöst haben. Es wird Zeit, dass diesen Leuten endlich das Handwerk gelegt wird!“

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