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Petition gegen das neue Staatsschutzgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.06.2015)

Wien, 09.06.2015

Im Eiltempo möchten SPÖ und ÖVP ein sogenanntes Staatsschutzgesetz installieren. Mit dem Argument des Schutzes vor möglichen Straftaten soll es einer Geheimpolizei möglich werden, Unmengen von Daten über unbescholtene BürgerInnen zu sammeln und diese auch international weiterzugeben.

Zur Petition

Mit dem neuen Gesetz soll eine Geheimpolizei eingerichtet werden, die weitreichende Kompetenzen zur Bespitzelung der Bevölkerung erhält. Die Genehmigung und Kontrolle weitreichender Überwachungsmaßnahmen, wie etwa für Handy- oder Internetüberwachung durch unabhängige Gerichte soll wegfallen. In Zukunft soll diese Geheimpolizei nämlich in Eigenregie, also ohne dass sie irgendjemand Rechenschaft dafür ablegen muss, zum Schutz vor möglichen zukünftigen Straftaten unbescholtene BürgerInnen überwachen und Daten über sie sammeln dürfen.

Die in der umfassende Staatssicherheits-Datenbank zusammenführten Informationen, sollen praktisch unbeschränkt aufbewahrt und an ausländische Dienste unkontrolliert weitergegeben werden dürfen.

Außerdem soll in Österreich ein Netzwerk bezahlter Spitzel aufgebaut werden.

Welchen Mitteln sich die Behörden bedienen, hat sich bereits im Tierschutzprozess gezeigt. So wurden Telefongespräche abgehört, E-Mails mitgelesen, eine verdeckte Ermittlerin in den VGT eingeschleust, Wohnungen durchsucht und vieles mehr. Boten die Gesetze offenbar schon damals zuviel Spielraum, um sie dazu zu missbrauchen, missliebige Personen durch den Staat zu terrorisieren, sollen die Kontrolln nun weiter abgebaut und die Möglichkeiten für die Polizei erweitert werde.

Ohne richterliche Genehmigung und konkrete Verdachtsmomente sollen Menschen überwacht und ausgeforscht werden dürfen, sobald zukünftige Straftaten mit weltanschaulichem Motiv möglich erscheinen. Zur Erfassung in die Datenbank genügt schon das Argument die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung bewerten zu wollen. Da es im aktuellen Gesetzesvorschlag keine Auskunftspflicht zu diesen Aktivitäten gibt, kann nicht einmal von unabhängigen Stellen überprüft werden, ob diese neuen Befugnisse missbraucht werden.

Erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten können auch missbräuchlich gegen die kritische Zivilgesellschaft eingesetzt werden. Im Tierschutzprozess hat sich zum Beispiel gezeigt, dass Beamte wiederholt Menschenrechte übergangen haben. Im Nachhinein wurden sie dafür nicht bestraft, sondern sogar befördert. Unter normalen Umständen wäre es in einem solchen Fall nie zur Untersuchungshaft und zu einem Prozess gekommen. Diese Farce war nur durch den vielfältigen Missbrauch bereits jetzt ausufernder Überwachungsmöglichkeiten und durch Unterschlagung relevanter, entlastender Fakten möglich.

Bedeutung der Meinungsfreiheit

Demokratie braucht Meinungsvielfalt. Menschen, die wissen dass sie jederzeit überwacht werden können, üben kaum Kritik. Maßnahmen, die die freie Meinungsäußerung erschweren, sind daher eine ernste Bedrohung unserer Gesellschaft und unseres sozialen Friedens.

Was kann ich tun?

AKVorrat hat nun eine Petition gestartet. Bitte unterschreiben auch Sie und teilen Sie die Petition mit Ihren Freunden, Familie und Bekannten.

  • Informieren Sie Ihre Freunde, Familie und Bekannten über dieses Thema. Dazu steht Ihnen ein Flyer als pdf zur Verfügung.

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