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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.11.2016)

NÖ, am 22.11.2016

Rettung eines Zuchtfasans durch WTV zeigt: Massenaussetzen in NÖ noch immer Jagdpraxis

Schnabelsperre des Fasans belegt komplette Gleichgültigkeit der Jägerschaft gegenüber Tierleid – VGT fordert Verbot des Aussetzens auch in NÖ

Letztes Jahr bereits musste der VGT einschreiten und 17 Rebhühner, die mit abgeschnittenen Schnäbeln bei Mensdorff-Pouilly auf ihren Tod warteten, retten und zum Wiener Tierschutzverein ins Tierschutzhaus bringen. Nun hat ein Bewohner von Baden offenbar einen Fasan gefunden, der aus einer Massentierhaltung stammt und völlig desorientiert war. Er trug noch eine Schnabelsperre, wie sie bei Mensdorff-Pouilly im letzten Jahr an den Fasanen durch den VGT dokumentiert worden ist. Diese Schnabelsperren sollen verhindern, dass sich die Tiere in der Enge der Haltung gegenseitig pecken – sie sind noch immer völlig legal in Österreich! Herkömmlich wird das Aussetzen der Fasane noch dem Jagdrecht zugerechnet, und dort findet sich kein einziger Satz zum Schutz der Fasane, dort steht nicht, dass man den Tieren vor dem Aussetzen die Schnabelsperre abnehmen muss! Dass die Jägerschaft tatsächlich ihre Zuchtfasane mit diesen Schnabelsperren aussetzt, beweist einmal mehr, wie wenig sie sich für das Tierwohl interessiert. Der VGT fordert von Tierschutzministerin Sabine Oberhauser, das Aussetzen dieser Zuchttiere im Tierschutzgesetz zu verbieten und die Verwendung von Schnabelsperren auszuschließen.

Die Landesregierung von Niederösterreich behauptet, in ihrem Bundesland würden nur wenige Fasane ausgesetzt. Die Statistik spricht eine andere Sprache. Tatsächlich muss man das Aussetzen 2 Wochen davor der Behörde melden. Nun wird es Zeit, einen Schritt weiter zu gehen: in jenen Revieren, in denen Fasan, Rebhuhn oder Ente ausgesetzt wurden, muss die Jagd auf die jeweilige Tierart für 2 Jahre verboten werden. Wenn es um Bestandsstützung geht, wie immer behauptet wird, dann kann man doch dieselben, gerade ausgesetzten Vögel nicht gleich wieder abschießen, bevor sie sich vermehren konnten.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Landesrat Stephan Pernkopf hat uns erklärt, dass er das Gutachten von Universitätslektor Hans Frey, das das Aussetzen gezüchteter Vögel zur Jagd als tierquälerisch und naturschutzwidrig bezeichnet, inhaltlich anerkennt. Einem Verbot der Jagd auf dieselbe Tierart, die ausgesetzt wurde, für dasselbe und das Folgejahr halte er für sinnvoll. Nun müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Wir appellieren an Landesrat Pernkopf, zu seinem Wort zu stehen. Es wird Zeit, dieser infantilen Jagdpraxis einen Riegel vorzuschieben!“

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