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Das ist kein Tierschutz – Stoppt qualvolle Tierzüchtungen!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.03.2017)

Wien, 08.03.2017

Nach der Novelle des Tierschutzgesetzes soll die Übergangsfrist zur Abschaffung von Qualzuchten gestrichen werden. Dadurch wird das Tierleid auf unbestimmte Dauer verlängert.

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Im Österreichischen Tierschutzgesetz wurden Qualzuchten mit einer Übergangsfrist bis 2018 verboten, da sie unter Tierquälerei fallen. Dabei sind alle Züchtungen verboten, die dem Tier oder dessen Nachkommen starke Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst verursachen. In der Gesetzesnovelle wurde diese Frist nun gestrichen, womit Qualzuchten de facto wieder erlaubt sind. Erklärt wird dies damit, dass eine Rückbildung der Qualzuchtmerkmale bei manchen Rassen mit geringem genetischem Potential nicht bis zu diesem Zeitpunkt möglich wäre und damit bereits erreichte Zuchterfolge zunichte gemacht würden. Die Tiere müssen also aus wirtschaftlichen Gründen weiter leiden.

Was sind eigentlich Qualzuchten?

Qualzuchtmerkmale gibt es sowohl bei Nutztieren als auch bei Heimtieren. Masthennen werden beispielsweise darauf hingezüchtet, dass ihre Muskeln besonders schnell wachsen, worunter Skelett und innere Organe besonders leiden. Am Ende haben die Tiere aufgrund der schweren Brustmuskulatur häufig Probleme beim Laufen. Bei den Heimtieren gibt es unzählige Rassen, die unter den Begriff der Qualzucht fallen. Bei Hunden gibt es beispielsweise die Chihuahuas, die so klein gezüchtet werden, dass sie für alle möglichen Krankheiten anfällig sind; außerdem kann die Tränenflüssigkeit durch das Kurzzüchten der Nase oft nicht durch den Gang zwischen Augen und Nase abfließen, wodurch sie Triefaugen bekommen. Möpse und Bulldoggen haben so verkürzte Schädel, dass sie häufig kaum bis gar nicht durch die Nase atmen können, im wachen Zustand schnarchen oder beim Fressen würgen. Bei den Katzen gibt es Rassen ganz ohne Fell, den Tieren fehlen auch die wichtigen Tasthaare, die sie sowohl zur Orientierung als auch zur Kommunikation mit Artgenossen benötigen. Katzen, die mit weißem Fell und blauen Augen gezüchtet werden, sind sehr häufig taub.

Nach der Gesetzesänderung soll die Übergangsfrist für Qualzuchten gestrichen werden. Damit sind diese also auf unbestimmte Dauer weiterhin erlaubt - so lange man angibt, man wolle die Qualzuchtmerkmale zurückbilden. Das ist kein Tierschutz! Tiere sollten nicht leiden müssen, weil sie den Menschen in ihrer natürlichen Form nicht gut genug erscheinen.

 

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