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Versteckte Käfigeier

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.01.2014)

01.01.2014

Schaleneier werden in Österreich mit einem Stempel gekennzeichnet, so erkennt man sofort aus welcher Haltungsform ein Ei stammt. Doch gilt dieses strenge Vorgehen nicht bei verarbeiteten Eiern. Eipulver oder Flüssigei unterliegt keiner Deklarationspflicht!

In der Gastronomie aber auch bei alltäglichen Produkten wie Mehlspeisen oder Nudeln werden verarbeitete Eier beigemischt. Auf diese Weise gelangen Käfigeier oft unbemerkt auf unseren Teller!

In der europäischen Union ist der konventionelle Käfig seit 2012 verboten. Von da an wären nur noch "ausgestaltete" Käfige erlaubt, doch leider mangelt es in zahlreichen Ländern an der Umsetzung dieses Verbots. Weiterhin bleibt die Einfuhr von Eiern bzw. Eiprodukten nach Österreich uneingeschränkt erlaubt.

  • Käfigverbot in Österreich

    Konventionelle Käfiganlagen sind in Österreich seit 2009 verboten.

  • Käfige in EU Standard

    So genannte „ausgestaltete Käfige“ sind eigentlich seit 2012 in der EU vorgeschrieben. Viele Länder halten sich jedoch nicht einmal an diese minimale Vorschrift. So kommt ein Großteil der Eier oft noch aus klassischen Legebatterien.

  • EU-weiter Handel

    Innerhalb der EU gibt es keine Import-Beschränkungen. Tausende Eier werden getrocknet als Eipulver oder einfach als Flüssigei in großen Mengen abgepackt und an Verarbeitungsbetriebe verkauft.

  • Keine Deklarationspflicht

    Informationen auf der Packung, woher die Eier stammen, gibt es nicht! Sofern nicht mit Boden- oder Freilandhaltung geworben wird, kann man davon ausgehen, dass es sich um Käfigeier handelt.

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