Die Zucht von Tieren im Gatter
Gejagt werden nicht ausschließlich scheue Wildtiere, die zuvor in Freiheit lebten. Nein, in Gattern werden gezielt in großen Zahlen Tiere gezüchtet, damit sie mit großen Trophäen für die Jagd zur Verfügung stehen.
Der Sinn der Gatterhaltung jagdbarer Tiere ist in aller erster Linie das Erreichen besonderer Trophäen. Durch Hormonbeigaben und besondere Zuchtmaßnahmen kann man z.B. das Gewicht des Geweihs von Rothirschen auf gut das Doppelte steigern. Für besonders große Trophäen kapitaler Hirsche zahlte man im Jagdgatter Weber im Jahr 2007 etwa € 15.000, für jene kapitaler Muffelwidder € 2.800., Damhirsche € 2.200 und Steinböcke € 6.800. Man kann damit also sehr viel Geld verdienen, deutlich mehr, als durch den Verkauf von Fleisch. Dafür muss man für die Zucht jagdlich interessanter Tiere mehrere Jahre rechnen, bevor die Trophäen entsprechend groß sind.
Wildtiere haben einen sehr großen Platzbedarf. Bei vielen Zuchtgattern wachsen die Tiere teilweise in Ställen auf und werden handzahm, doch selbst die Freilandhaltung ist für diese Tiere besonders problematisch. Bekannt ist auch die Verbreitung vieler Arten von Parasiten und anderen Erkrankungen, die sich gerade in Zuchtgattern besonders leicht bilden und ausbreiten. Für die Wildschweingatter ist die Anjezkysche Krankheit bekannt, die Hunde bei Ansteckung rasch tötet. Auch Tuberkulose wird, wie zuletzt in Tirol, in Gattern virulent.
Farm- oder Fleischgatter
Hält jemand Wildtiere zur Fleischgewinnung, so ist das nach dem Tierschutzgesetz geregelt. Die Schlachtung – meistens durch Schuss aus unmittelbarer Nähe in den Kopf – ist durch veterinärrechtliche Vorgaben bestimmt. Typischer Weise ist die Größe dieser Gehege einige Hektar. Es ist sowohl verboten, in diesen Gattern zu jagen oder dort Abschüsse zu verkaufen, als auch Tiere aus diesen Gattern an Jagdgatter zu liefern. Dennoch dürfte das in vielen Gegenden Gang und Gäbe sein. Der Dachverband der Tierschutzorganisationen hat über seine Vertreterin im Tierschutzrat bereits Anträge gestellt, die diese illegale Lieferung von Tieren an Jagdgatter unterbinden sollen. Das Ergebnis der entsprechenden Arbeitsgruppe wird dann der Tierschutzministerin vorgelegt.
Wildtiere im Fleischgatter werden früh geschlachtet, um ein weicheres Fleisch zu erzielen und geringere Fütterungskosten tragen zu müssen. Wildtiere, die an Jagdgatter geliefert werden, sind i.A. wesentlich älter und tragen kapitale Trophäen.
Jagdliche Zuchtgatter
Die Haltung von Wildtieren zu jagdlichen Zwecken unterliegt den jeweiligen Landesjagdgesetzen. Praktisch jedes Jagdgatter hat Unterteilungen für die Zucht von Wildtieren. Die Größe variiert von wenigen Hektar bis zu 20 oder sogar 40. Aus diesen Gattern werden die Wildtiere völlig legal an Jagdgatter geliefert. In Jagdzeitschriften findet man Annoncen für solche Tiere, oft mit besonders großem Geweih und der Garantie, sie in Spezialtransportern anliefern zu können.
Bekannt wurde Hirsch Burlei, der aus einem Zuchtgatter in Braunau in Oberösterreich für einen Jagdreiseveranstalter nach Bulgarien geschickt wurde, wo der Abschuss in freier Wildbahn einem deutschen Jäger für € 65.000 vermittelt wurde.
Jagdgatter
In jedem Jagdgatter wird ad libidum gefüttert, um eine möglichst hohe Nachwuchsrate zu erzielen. In der Genehmigung für die Gatter sind zwar die Wildarten und die ungefähren Wilddichten vorgeschrieben, doch kaum jemand hält sich daran. Die meisten Jagdgatter dienen der Zucht und Bejagung von Wildschweinen und Rothirschen, aber es gibt auch viele Mufflons, Damhirsche und Rehe, aber sogar Steinböcke und Gemsen in Jagdgattern. Die Größe beträgt mindestens 115 ha (das entspricht etwa 1 km x 1 km), manche sind etwas größer, die wenigsten bis 500 ha. Der Sinn ist, zwar einen Abschuss ganz konkreter Tiere garantieren zu können, aber dennoch die Illusion einer Jagd in der Wildnis zu schaffen. Deshalb zahlen die Jagdgäste nur dann größere Summen, wenn vermieden wird, dass sie den Gatterzaun sehen und zumindest oberflächlich die Atmosphäre der freien Wildbahn entstehen kann.