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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.03.2017)

Was ist eine Selbstanzeige

Ablauf und Risiken unserer Selbstanzeigeaktion im Rahmen der Wiederholung des Tierschutzprozesses

Wenn Sie die Selbstanzeige unterschreiben, dann unterschreiben Sie damit einerseits eine Aufforderung an die Firma EYBL, aus dem Pelzhandel auszusteigen, und kündigen andererseits gleichzeitig an, bis zu diesem Pelzausstieg dort nicht mehr einzukaufen und im Rahmen einer legalen und friedlichen Kampagne auch andere Kunden und Kundinnen zu dieser Entscheidung bewegen zu wollen. Bisher war dieses Vorgehen völlig normal und legal in Österreich, das neue OLG-Urteil möchte das zu einer Straftat erklären.

Mit der Selbstanzeige unterschreiben Sie gleichzeitig ein Email an die Staatsanwaltschaft, in dem Sie ihn über Ihren obigen Schritt aufklären und darum bitten, diese Ihre Handlung im Lichte des neuen OLG-Urteils zu prüfen. Das heißt Sie sagen nicht, dass Sie eine Straftat begangen haben, weil wir alle der Meinung sind, den Pelzausstieg zu fordern und mit einer legalen Kampagne dafür zu drohen, ist keine Straftat. Sie teilen der Staatsanwaltschaft lediglich mit, dass Sie diese Handlung gesetzt haben und bitten um eine Beurteilung, ob Sie jetzt straffällig sein sollen.

Die Selbstanzeigen werden momentan noch gesammelt und wenn genügend zusammengekommen sind, werden sie im Rahmen einer öffentlichen Präsentation der Staatsanwaltschaft übergeben.

Eine Selbstanzeige ist aber keine Petition, sie bringt das reale Risiko mit sich, auch tatsächlich angeklagt zu werden. Nimmt die Staatsanwaltschaft das Urteil des OLG ernst, dann müsste eine Anklage folgen. Aber gegen hunderte Personen? Die nichts anderes getan haben, als alle anderen NGOs tagtäglich in Österreich und weltweit tun? Eine Handlung, die die große Mehrheit der Menschen in Österreich begrüßt? Das ist ziemlich unwahrscheinlich.

Nachdem die Selbstanzeigen übergeben worden sind, werden sie von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Vermutlich wird das einige Wochen dauern. Erst dann erfahren wir, ob tatsächlich ein Verfahren eingeleitet oder die Ermittlung eingestellt wird. Da die österreichische Verfassung das Prinzip der Gleichbehandlung aller BürgerInnen vor dem Gesetz kennt, dürften nicht einzelne Leute aus der Liste derjenigen, die sich selbst angezeigt haben, herausgepickt und angeklagt werden, sondern entweder alle oder niemand. Es gibt also einen gewissen Schutz in der Menge.

Sollte die Staatsanwaltschaft entscheiden, dass es ein Verfahren geben soll, dann werden unsere RechtsanwältInnen aktiv. Erst ab diesem Zeitpunkt braucht man eine Rechtsvertretung. Wir werden Stellungnahmen erarbeiten und eine etwaige Anklage juristisch bekämpfen. Das wäre dann der ultimative Justizskandal, wenn wegen einer derartigen Ankündigung einer legalen Kampagne hunderte Menschen vor Gericht müssen. Aber selbst in diesem Fall können wir durch die große Menge an Beteiligten das Prozessrisiko für die einzelnen Personen gering halten. Im allerschlimmsten Fall kann es natürlich trotzdem zu einer Verurteilung kommen, doch das ist sehr unwahrscheinlich und bis dahin ist noch ein weiter und langer Weg. Abgesehen davon würde so ein Skandalurteil gegen so viele Personen mit allergrößter Sicherheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wieder aufgehoben!

Zur Selbstanzeige

Wien, am 26. Juni 2013

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