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Petition geschlossen: Tierschutz ins Tierversuchsgesetz!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.06.2012)

01.06.2012

Die Unterschriften wurden bereits ans Parlament übergeben. Die Petition ist daher geschlossen.

Das österreichische Tierversuchsgesetz ist bereits über 23 Jahre alt! Eine neue EU-Richtlinie zwingt die Regierung jetzt, eine schon lang geforderte Reform des Tierversuchsgesetzes auch wirklich durchzuführen. Wir, die UnterzeichnerInnen, fordern daher vom Parlament:

  • Tierschutz ins Tierversuchsgesetz!
    Bisher können Tierversuche nur verboten werden, wenn es Alternativen gibt oder die Versuche wissenschaftlich nicht sinnvoll sind. Das neue Tierversuchsgesetz muss eine ethische Abwägung zwischen dem Schaden für die Versuchstiere und dem Nutzen für die Menschen enthalten und jene Versuche, die unnötig sind, untersagen!
  • Tieranwaltschaft für Versuchstiere!
    Ein Rechungshofbericht von 2002 hat gezeigt, dass die Kontrollen von Tierversuchen versagen. Die Tierschutzombudsschaften sind für Tierversuche nicht zuständig. Das neue Tierversuchsgesetz muss den Tierschutzombudsschaften Parteienstellung in den Genehmigungsverfahren für Tierversuche geben und ihnen eine Berufungsmöglichkeit im Sinne der Tiere einräumen!
  • Tierschutz in die Verfassung!
    1996 gab es ein erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren dazu, 2004 stimmte das Parlament einstimmig dafür. Bis heute wurde das Versprechen nicht erfüllt. Ohne Tierschutz in der Verfassung können Tierversuche – die Freiheit der Wissenschaft steht in der Verfassung! – durch Tierschutz nicht eingeschränkt werden. Zusammen mit dem neuen Tierversuchsgesetz muss Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden!

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