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Große Reptilienausstellung in St. Pölten gesetzwidrig!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.02.2006)

Wien, 26.02.2006

Noch immer können die Wanderausstellungen einfach das Bundestierschutzgesetz brechen und Tiere tierquälerisch ausstellen

Noch immer können die Wanderausstellungen einfach das Bundestierschutzgesetz brechen und Tiere tierquälerisch ausstellen

Mit dem 1. Jänner 2005 trat das neue, heiß erkämpfte Bundestierschutzgesetz in Kraft. Gerade in der Wildtierhaltung hat es besonders wichtige Neuerungen gebracht, allerdings haperts auch gerade dort mit der Umsetzung. So gibt es eine Reihe von Tierschauen und Tierbörsen, die exotische Wildtiere anbieten und sich einfach nicht an die geforderten Mindestrichtlinien halten. So sind für die Größe der ausgestellten Schlangen z.B. die Behälter oft viel zu klein. Es gibt kein Material zum Graben und es werden keine Rückzugsmöglichkeiten geboten.

Wanderausstellungen mit exotischen Tieren, die den ZuschauerInnen einen Schauer der Angst oder des Ekels über den Rücken jagen sollen, müssten eigentlich längst der Vergangenheit angehören. Dieser Zugang zu Tieren, als „Freaks“ und Schauobjekte, ist anachronistisch und hat in einer modernen Gesellschaft nichts verloren. Wenn das Bundestierschutzgesetz in dieser Hinsicht entsprechend vollzogen würde, könnten sich derartige Veranstaltungen wahrscheinlich auch nicht mehr finanziell rentieren und würden einfach aussterben. Im Sinne der Tiere kann das nur positiv bewertet werden.

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