Marode Universität bezahlt Privatprozess eines Tierquälers - vgt

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Marode Universität bezahlt Privatprozess eines Tierquälers

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.01.2004)

Wien, 14.01.2004

VGT erhält Recht: Die Kaffeeversuche dürfen als SINNLOSE TIERQUÄLEREI bezeichnet werden

VGT erhält Recht: Die Kaffeeversuche dürfen als SINNLOSE TIERQUÄLEREI bezeichnet werden

Nachdem der Verein Gegen Tierfabriken in einer Aufsehen erregenden Aktion Ende April 2003 die Hintergründe zu den Kaffeeversuchen aufgedeckt und darüber berichtet hatte, wurde er vom Tierexperimentator auf Unterlassung und wegen übler Nachrede geklagt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien in seiner Urteilsverkündung bestätigt: Die Tierversuche dürfen als offensichtlich vollkommen sinnlos und reine Tierquälerei bezeichnet werden. Die Kosten für diesen Privatprozess hat die Fakultät der Universität, die in der Öffentlichkeit angibt, kein Geld zu haben, übernommen.

Der Beklagte, Dr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, dazu: „Die TierexperimentatorInnen, aber auch die Behörden, versuchen die Fakten zu den Tierversuchen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Deswegen sind Aktionen wie am 28. April, die Besetzung durch den VGT, notwendig, um an diese Fakten heranzukommen. Im Gegensatz zu der damals von einigen Medien verbreiteten Ansicht, dass wir dabei eine Gesetzesübertretung begangen hätten, hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich alle Anzeigen z.B. wegen Hausfriedensbruch niedergelegt. Und jetzt haben auch die Gerichte entschieden, dass unsere Angaben den Tatsachen entsprachen und unsere Kritik berechtigt war. Besonders schockiert dabei allerdings, dass die Universität, die immer über Geldmangel jammert, die absurden Klagen vollständig finanziert. Bei dieser Art von Budgethaushaltung als Rechtsschutzversicherung klagswütiger TierexperimentatorInnen darf die Finanzkrise der Universität nicht verwundern: sie ist offenbar hausgemacht!“

Der Experimentator hatte hunderte Ratten zumindest 10 bis 14 Tage lang ausschließlich mit Kaffee als einzigem Getränk abgefüllt und ihnen dann Krebserreger injiziert und Krebserreger gefüttert. Mindestens 5 Monate später sollte die Auswirkung von massivem Kaffeekonsum auf die Entwicklung von Leber- und Dickdarmkrebs beobachtet werden. Das Handelsgericht Wien hat in 1. Instanz dem Verein Gegen Tierfabriken in allen Punkten seiner Kritik Recht gegeben. So steht wörtlich im Urteil: „aufgrund der Ergebnisse des Bescheinigungsverfahrens [ist] davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Behauptungen [des Verein Gegen Tierfabriken] allesamt wahr sind, sohin keine unrichtigen Tatsachenäußerungen […] vorliegen“.

Das Oberlandesgericht Wien hat nun in 2. Instanz das erstinstanzliche Urteil voll inhaltlich bestätigt und dazu wörtlich bemerkt: „Wenn schon nicht bezweifelt werden kann, dass eine Massentierhaltung für die betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schafft [wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigt], muss dies umsomehr für Ratten gelten, deren sonst reichhaltiger Speiseplan im wesentlichen durch Kaffee ersetzt wird, und die aufgrund eines verabreichten Karzinogens Krebs entwickeln“. Und weiter: „Die Beurteilung des Versuchs als sinnlos’ stellt eine erkennbare Bewertung dar, die nicht pauschal diffamiert, sondern detailliert Kritik an der Versuchsreihe übt“.

 

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