Die ÖVP lässt die Tierschützer hängen - vgt

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Die ÖVP lässt die Tierschützer hängen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2002)

Wien, 21.11.2002

- im doppelten Sinn. Seit heute 11:00 Uhr besetzen 30 AktivistInnen des VGT die ÖVP-Bundeszentrale in der Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien. An der Fassade hängen TierschützerInnen mit einem Banner "Stopp der ÖVP-Tierqualpolitik",

Dickhäutige Tierschützer harren bis zur Elefantenrunde aus

Die ÖVP lässt die Tierschützer hängen - im doppelten Sinn. Seit heute 11:00 Uhr besetzen 30 AktivistInnen des VGT die ÖVP-Bundeszentrale in der Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien.

--> Bilder von der Besetzung

An der Fassade hängen TierschützerInnen mit einem Banner „Stopp der ÖVP-Tierqualpolitik“, andere haben sich am Balkon, im Vorraum und neben dem Eingang angekettet. Ihr Ziel: Die ÖVP soll - wie die anderen Parlamentsparteien - eine Erklärung für Tierschutz in die Verfassung und eine Tieranwaltschaft unterzeichnen, zwei Uraltforderungen für einen effektiven Vollzug im Tierschutz.

In den letzten Tagen ließ die ÖVP mit ihrer Ankündigung aufhorchen, dass sie ihre jahrzehntelange Blockade eines Bundestierschutzgesetzes aufgeben wird. Medien- und zeitgerecht inszeniert - wenige Tage vor der Nationalratswahl.

Wie ernst es die ÖVP damit meint, zeigt sich an der Tatsache, dass sie nach wie vor als einzige Partei eine von 40 Tierschutzorganisationen verfasste Garantieerklärung nicht unterzeichnen will. Eine diesbezügliche Frist ist heute, Donnerstag um 9:00 Uhr tatenlos verstrichen.

Zynisch mutet da auch eine Aussage der ÖVP-Abgeordneten vor Landwirten im Bezirk Vöcklabruck zum Thema Bundestierschutzgesetz an: Es werde nicht so heiß gegessen wie gekocht. Die Bauern sollten sich daher keine Sorgen machen, schließlich sei man jetzt im Wahlkampf.

Die wichtigsten Punkte, gegen die sich die ÖVP weiterhin sträubt:

- die Verankerung des Tierschutzes als Rechtsgut im Verfassungsrang:
Ohne Verfassungsrang ist eine gleichberechtigte Rechtsabwägung des Tierschutzes mit Staatszielbestimmungen Religionsfreiheit, Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft (Tierversuche!) unmöglich. Ohne Verfassungsrang bleibt ein eklatantes Vollzugsdefizit bestehen.

- Einrichtung einer Tieranwaltschaft,
die zukünftig als Interessenvertretung für Tiere in Tierschutzfragen öffentlich einschreitet.

Beides waren auch Forderungen des erfolgreichen Tierschutzvolksbegehrens aus dem Jahr 1996.

 

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