Grazer Behörde verbietet alle Tierschutzkundgebungen - vgt

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Grazer Behörde verbietet alle Tierschutzkundgebungen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.02.2007)

Graz, 15.02.2007

VGT besetzt das zuständige Büro im Strassenamt am Europaplatz, weil von dort aus jede Kundgebung mit EUR 200 bestraft wird

VGT besetzt das zuständige Büro im Straßenamt am Europaplatz, weil von dort aus jede Kundgebung mit € 200 bestraft wird

Da das Grazer Straßenamt keine Tierschutzkundgebungen mehr genehmigen will, wurde es heute um 10:30 Uhr von 15 VGT-AktivistInnen besetzt. Die friedlichen, gewaltfreien BesetzerInnen wollen das Büro des zuständigen Beamten nicht mehr verlassen, bis die Behörde bereit ist, Tierschutzkundgebungen entsprechend dem verfassungsgeschützten Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit zu genehmigen. Sie betonen, dass durch diesen Willkürakt der Grazer Behörde Demokratie und Menschenrechte bedroht sind.

Verschiedene Tierschutzvereine und insbesondere der VGT halten in der Grazer Innenstadt seit geraumer Zeit Informationsveranstaltungen ab, insbesondere um über das Pelztierleid aufzuklären, und da speziell vor dem letzten großen Modehaus Österreichs, das noch Pelz verkauft. Es gibt für kleine finanzschwache NGOs und idealistische Individuen keine andere Möglichkeit, meinungsbildend zu wirken und die Öffentlichkeit zu erreichen. Und speziell ethische Kritik an großen Konzernen ist nur durch die Aufklärung von deren KundInnen möglich. Für dieses demokratiepolitisch wichtige Korrektiv gibt es das Recht auf Demonstrationsfreiheit, das ein ganz wichtiges verfassungsgeschütztes Grundrecht ist, das nur dann beschnitten werden darf, wenn andernfalls die öffentliche Sicherheit ernsthaft gefährdet wäre.

 Der zuständige Beamte vom Straßenamt Graz, ist da aber anderer Ansicht. Er hat bereits mehr als 10 Geldstrafen über jeweils € 150 – 200 gegen TierschutzaktivistInnen ausgesprochen, weil er derartige Kundgebungen nicht genehmigen will. Der VGT hat dazu den Verfassungsgerichtshof angerufen, der bereits geurteilt hat, dass das Straßenamt verfassungskonform, also automatisch und in kurzer Frist, derartige Genehmigungen auszustellen hat. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ebenfalls anhängig. Das Straßenamt begründet seine Weigerung, diese Genehmigungen zu erteilen, damit, dass „sachlich begründete Einwände“ vorliegen würden. Am Telefon mit einem Rechtsvertreter des VGT wurde diese hohle Phrase spezifiziert: PassantInnen könnten sich durch diese Tierschutzkundgebungen gestört fühlen. Die öffentliche Sicherheit sieht nicht einmal die Behörde durch diese Tierschutzdemos gefährdet, sonst müsste ja die Polizei einschreiten und die Demos auflösen. Stattdessen werden Geldstrafen verhängt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, einer der Besetzer, kommentiert: „Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit kann doch nicht mit einer derart lächerlichen Begründung der Behörde einfach ausgehebelt werden! Es gibt immer Personen, die sich durch Kundgebungen gestört fühlen können. Das kann doch nicht bedeuten, dass man keine Kundgebungen mehr durchführen darf! Vor Weihnachten 2006 hat die Wiener Behörde bereits in ähnlicher Weise versucht, unsere Kundgebungen zu unterbinden, und ist an der Solidarität der Zivilgesellschaft gescheitert. In einer unabhängigen Umfrage der Tageszeitung „Der Standard“ haben 80% der Befragten befürwortet, dass die Tierschutzkundgebungen erlaubt bleiben müssen. Jetzt fordern wir die Grazer Behörde auf, auch unsere Grundrechte zu respektieren, und die Kundgebungen zu genehmigen.“

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