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Fiaker - Neuigkeiten zu unserer Kampagne

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.03.2007)

Wien, 26.03.2007

Vor ziemlich genau einem Jahr hat der VGT eine Reihe von Fiakerstallungen wegen Übertretungen der 1. Tierhaltungsverordnung angezeigt. Die traurige Realität, dass viele dieser ohnehin arg geschundenen Tiere ihre karge "Freizeit" auch noch in Anbindehaltung, teils in finsteren Kellern, verbringen müssen, wurde ans Tageslicht gebracht. Die Pferde können somit manchmal über Jahre nicht einen einzigen Schritt nach ihrem eigenen Willen machen.

Vor ziemlich genau einem Jahr hat der VGT eine Reihe von Fiakerstallungen wegen Übertretungen der 1. Tierhaltungsverordnung angezeigt. Die traurige Realität, dass viele dieser ohnehin arg geschundenen Tiere ihre karge „Freizeit“ auch noch in Anbindehaltung, teils in finsteren Kellern, verbringen müssen, wurde ans Tageslicht gebracht. Die Pferde können somit manchmal über Jahre nicht einen einzigen Schritt nach ihrem eigenen Willen machen.

Das Wiener Veterinäramt überprüfte daraufhin alle Stallungen und erteilte Auflagen. Die FiakerbetreiberInnen konnten zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Kürzere Frist zum Bau einer Auslaufmöglichkeit, die den Tieren dann auch täglich gewährt wird oder eine längere Übergangsfrist für den Bau von Boxen, da diese ab dem Jahr 2009 ohnehin für jede Pferdehaltung verpflichtend vorgeschrieben sind. Die Übergangsfristen wurden allerdings so lange anberaumt, dass sie immer noch nicht verstrichen sind. Das genaue Datum wurde uns nicht genannt.

Bei einem erneuten Rundgang von TierschützerInnen konnte erfreulicherweise festgestellt werden, dass eine Kelleranbindehaltung bereits aufgelassen wurde und ein weiterer Betrieb auf Boxenhaltung umgestellt hat.
Bei einem großen Fiakerbetreiber von Wien stehen die Pferde allerdings weiterhin angebunden in einer trostlosen Halle, teilweise sogar ohne Tränken. Hier zeigt sich einmal mehr mit wie viel behördlicher Toleranz man in Österreich rechnen darf, wenn man gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Zur Zeit wird auch von allen Parteien eine Neuregelung des Fiakergesetzes diskutiert. Hier sollten dann auch endlich die lang ersehnten und geforderten Schattenplätze verankert werden. Am Stephansplatz ist geplant die Schattenplätze im Zuge der bevorstehenden Umbauarbeiten zu realisieren.

Desweiteren gibt es auch einige laufende Gerichtsverfahren, da Anzeige erstattet wurde, weil die Fiaker regelmäßig zu früh unterwegs sind und sich somit nicht an die vorgeschriebenen Fahrtzeiten halten. Die Bezirksvorsteherin hat uns hier wieder ihre Hilfe zugesagt, die Exekutive aufzufordern, diese Übertretungen zur Anzeige zu bringen. Das Gesetz erlaubt schon eine tägliche Arbeitszeit von 16 Stunden für die Tiere, dass diese nun auch noch routinemäßig überschritten wird, ist nicht zu tolerieren.
Auch der VGT wird hier wieder seine Kontrolltätigkeit aufnehmen.

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