Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.04.2007)
01.04.2007
Vollspaltenböden, Anbindehaltung, Verletzungen ...
Kälber an der Kette
Seit dem Jahr 2005 ist
die Anbindehaltung von Kälbern verboten, besonders in kleineren
Betrieben ist das aber leider immer noch gängige
Praxis.





Einzelbuchten für Kälber
Einzelbuchten sind
bis zur 8. Lebenswoche erlaubt, danach nur in Betrieben mit
weniger
als
6 Kälbern,
diese müßten allerdings
einen direkten Sicht- und Berührungskontakt zu ArtgenossInnen
ermöglichen.

Kälber ab dem 4. Lebensmonat
dürfen auf Betonspaltenboden gehalten werden.




Mastrinder
Mastrinder in Gruppenbuchten auf Beton-Vollspaltenboden


Milchkühe
Vor allem in kleineren
Betrieben leben Kühe immer noch in ständiger Anbindehaltung.
Die gesetzliche Vorgabe der 90tägigen Unterbrechung lässt sich mit breiten Ausnahmeregelungen
sehr leicht umgehen.




Harte Liegefläche
Verletzte Kühe durch zu harte Liegeflächen.



Verschmutze Tränken

Verbotene Tränken
Die Tränken müssen über
eine freie Wasseroberfläche verfügen, die ein artgemäßes
Trinken ermöglichen

Klauenschäden
Verformte Klauen und zu breite Spalten im Boden

Deformierte Euter

Ställe
Verschmutzte, heruntergekommene Ställe





Saugstopper
