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Prozess um Sachwalter für Schimpansen zu OGH berufen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.09.2007)

Wien, 27.09.2007

Landesgericht Wr. Neustadt weist Rekursantrag gegen das ablehnende Bezirksgerichtsurteil zurück, weil der VGT nicht rekurslegitimiert sei

Landesgericht Wr. Neustadt weist Rekursantrag gegen das ablehnende Bezirksgerichtsurteil zurück, weil der VGT nicht rekurslegitimiert sei

Anfang Februar 2007 hatte der Obmann des Verein Gegen Tierfabriken VGT für den Schimpansen Matthias „Hiasl“ Pan, seinen persönlichen Freund, am zuständigen Bezirksgericht Mödling einen Sachwalter beantragt. Hiasl war illegal nach Österreich entführt worden, um hier für Tierversuche verwendet zu werden. Er fand Zuflucht im Wiener Tierschutzhaus. Durch die finanziellen Probleme des WTV mit Abschiebung bedroht, beantragte der VGT-Obmann die Besachwalterung, sodass Hiasl in seinem eigenen Interesse gerichtlich agieren und z.B. eine Abschiebung juridisch bekämpfen kann. Der Antrag wurde von 4 international anerkannten Fachleuten und Universitätsprofessoren in Biologie, Anthropologie und Rechtskunde durch Expertisen unterstützt.

Die Öffentlichkeit im In- und Ausland nahm an den Entwicklungen in höchstem Masse Anteil. Dennoch lehnte die zuständige Richterin im April den Antrag ab, ohne auf die Frage einzugehen, ob ein Schimpanse vor dem Gesetz als Person zu gelten habe, was ja eine notwendige Voraussetzung für eine Besachwalterung ist. In ihrem Urteil ging die Richterin vielmehr implizit vom Personenstatus des Schimpansen aus, argumentierte aber, er sei weder psychisch krank noch in unmittelbarer Gefahr. Der VGT-Obmann legte gegen dieses Urteil Rekurs zum Landesgericht Wr. Neustadt ein.

VGT-Obmann in diesem Verfahren nicht rekurslegitimiert

Dieses Gericht erließ jetzt ein Urteil, wonach der VGT-Obmann in diesem Verfahren nicht rekurslegitimiert wäre. Nur der Betroffene selbst und sein Sachwalter, und in Ausnahmefällen auch die nahen Verwandten, könnten Rekurs einlegen. Der Rechtsvertreter des VGT, Mag. Eberhart Theuer, sieht das anders: „Der vom Gericht zitierte Paragraph bezieht sich nur darauf, dass ein Sachwalter bestellt wurde, aber entweder der Betroffene oder der Sachwalter mit dieser Bestellung nicht einverstanden sind. In diesem Fall wurde aber kein Sachwalter bestellt. Deshalb muss der Antragsteller, da er Partei im Verfahren ist, rekurslegitimiert sein. Abgesehen davon gibt es keine nahen Verwandten von Hiasl in Österreich, weshalb in Analogie seine besten Freunde und Betreuer – wie der VGT-Obmann – diese Funktion übernehmen können. Deswegen haben wir Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof OGH in Wien erhoben.“

Ist ein Schimpanse als Person mit Interessen oder als eine Sache ohne Interessen anzusehen?

Der Antragsteller, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, kommentiert: „Es ist erstaunlich wie sich die Gerichte um eine Entscheidung in der hier wesentlichen Frage drücken: ist ein Schimpanse, der 99,5% aller Gene mit uns Menschen teilt, als Person mit Interessen anzusehen oder als Sache ohne Interessen. Auch Vereine und Firmen sind vor dem Gesetz Personen, weil Sachverhalte im Interesse von Vereinen oder Firmen sein können. Ein großer Teil der Bevölkerung – das zeigen Umfragen – sieht auch Schimpansen als interessensfähig. Und sogar die weltweit anerkannte Schimpansenexpertin Jane Goodall hat bei ihrem letzten Besuch in Wien im Juli 2007 deutlich gemacht, dass sie unser Anliegen unterstützt. Wir sind gespannt, wie der OGH diese Frage beantworten wird.“

 

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