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Zwei Wiener Fiakerpferde innerhalb kürzester Zeit vor Erschöpfung zusammengebrochen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.10.2007)

Wien, 25.10.2007

Was muss noch alles passieren, bis auch die zuständigen Behörden endlich Handlungsbedarf sehen?

Was muss noch alles passieren, bis auch die zuständigen Behörden endlich Handlungsbedarf sehen?

Die Tiere sind am Ende ihrer Kraft, völlig ausgelaugt und erschöpft müssen sie immer wieder ihre Runden drehen. Immer weiter getrieben, sieben Tage die Woche, Freizeit kennen diese Tiere nicht.
Zwei Pferde brechen während der Fahrt zusammen, eines ist auf der Stelle tot, das andere bleibt minutenlang regungslos liegen. Das immense Leid der Pferde wurde nun durch die Medienberichterstattungen publik, hier kann man nicht mehr wegschauen. Werden sich nun auch endlich die zuständigen Behörden ihrer Verantwortung bewußt?

Bereits im Frühling 2006 deckte der VGT weitere verheerende Missstände bei den Wiener Fiakerpferden auf.

Ein Schwereres war es eine Behörde zu finden, die sich auch nur für einen angemessenen Schutz der Pferde zuständig fühlte. Die Wiener Pferdeverordnung fiel mit dem Inkrafttreten des neuen Bundestierschutzgesetzes. Der größte Nachteil daraus bedingt, dass die Pferde nun keine Regelung mehr für arbeitsfreie Tage haben. Sieben Tage die Woche dürfen sie nun eingesetzt werden. Laut dem bestehenden Fiakergesetz von 9:00 bis 23:00 Uhr.

Auch die Standplätze in der Wiener Innenstadt wurden immer wieder von VGT AktivistInnen kontrolliert.

Der Kampf um den besten Standplatz bedingt, dass die Fiaker so früh wie möglich vorort sein möchten. Ganz offensichtlich hat sich bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand bemüßigt gefühlt, hier zu kontrollieren. Ab 8:15 Uhr standen die Pferde bereits auf den Standplätzen. Anzeigen wurden getätigt, mit den verschiedensten Behörden wurde Kontakt aufgenommen, erreicht wurde, dass die Polizei begann sich wegen Verstoß gegen die Parkverordnung verantwortlich zu fühlen und nun teilweise ein zu frühes Stehen am Platz nach der Parkverordnung anzeigt.

Doch das Fiakergesetz sagt auch, dass das Anschirren, die Anfahrt zum Standplatz, die Heimfahrt sowie das Abschirren ausschließlich in der oben genannten Zeit geschehen darf. Dies bedeutet eine Zeitdifferenz der jetzigen gehandhabten Arbeitszeit von mindestens drei Stunden.
Umso erstaunlicher, dass es offensichtlich nicht möglich ist, eine Behörde zu finden, die bereit ist ein ganz klar definiertes Gesetz auch zu exekutieren. Narrenfreiheit für die Fiaker auf dem Rücken der Pferde.

Die Wiener Tierschutzombudsstelle ist bemüht zumindest die Standards der ehemaligen Wiener Pferdeverordnung in die jetzige Fiakerverordnung zu integrieren. Den Entwurf haben die zuständigen Behörden seit vielen Monaten.
Wird man sich endlich durchringen können, zumindest diese minimalen Anforderungen für das Wohlergehen der Pferde durchzusetzen. Zwei Tage Ruhezeit kann nicht zuviel verlangt sein!

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