Der Justizskandal geht weiter: U-Haft für die TierschützerInnen erneut verlängert - vgt

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Der Justizskandal geht weiter: U-Haft für die TierschützerInnen erneut verlängert

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.07.2008)

Wien, 08.07.2008

Da keiner bereit war dem Tierschutz abzuschwören (!) wurde die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verlängert.

Da keiner bereit war dem Tierschutz abzuschwören (!) wurde die U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr verlängert.

Heute verlängerte das Landesgericht Wiener Neustadt die Untersuchungshaft für die 10 TierschützerInnen um weitere zwei Monate.
Obwohl auch nach Sichtung der unzähligen beschlagnahmten Computer und Fotomaterial kein einziger verhärtender Anklagepunkt dazugekommen ist und viele der sehr stark konstruiert erscheinenden Anklagepunkte von der Oberstaatsanwaltschaft bereits gestrichen wurden, wird weiterhin auf die Untersuchungshaft bestanden.

Legale Tierschutzarbeit als Argument

Eine Begründung für die Verlängerung sei gewesen, dass es laut Richter legale und illegale Tierschutzarbeit gibt und es daher anzunehmen ist, dass diejenigen, die legale Tierschutzarbeit machen, auch von der illegalen wissen müssen.
Dies ist nur einer der haarsträubenden Argumente, die zum Ergebnis haben, dass 10 unschuldige Menschen weiterhin ihrer Freiheit beraubt werden.
Bei DDr. Martin Balluch wurde es besonders absurd. Offenbar wurde er gefragt, ob er, sofern er freigelassen wird, weiterhin VGT-Obmann sein wolle. Da er diese Frage selbstverständlich bejahte, wurde dies offenbar als Indiz für die vorliegende Tatbegehungsgefahr und somit als weitere Begründung für die Verlängerung der U-Haft hinzugenommen.

Mag. Stefan Traxler, Anwalt von 4 Beschuldigten kommentiert: „Die Verlängerung der Untersuchungshaft ist skandalös und vollkommen unverhältnismäßig. Nicht nur, dass immer noch keine konkreten Beweise für Straftaten vorliegen, wurden auch diesmal wieder Akten zitiert, zu denen die Verteidigung keinen Zugang hatte. “

Weitere Akten, die nichts ergeben

Die neuen Aktenteile, die letzten Freitag von der Staatsanwaltschaft freigegeben wurden, erhalten zwar inhaltlich keine neuen Anhaltspunkte, weisen aber auf eine Bespitzelungsaktion immenser Ausmaße hin.
Jahrelang wurden Telefongespräche abgehört, Eingänge von Privatwohnungen wurden per Video überwacht, Personen persönlich observiert und einige Autos sogar mit Peilsender ausgestattet. Abgesehen von den unglaublichen Kosten, die so eine Ermittlung mit sich bringt, ist vor allem interessant, dass die Behörden trotz dieses Aufwands nicht in der Lage waren Beweise für Straftaten zu finden. Der einzige Schluss, der hier noch zulässig ist, ist, dass hier ins Leere ermittelt wurde und die Beschuldigungen einfach nicht zutreffen.
Aber irgendwie müssen die Kosten halt gerechtfertigt werden und das müssen nun 10 TierschützerInnen büßen. Weitere „Sicherstellungen von Computern“ wurden angekündigt. Wie weit wollen die Behörden denn eigentlich noch gehen. Die 24 umstrittenen Hausdurchsuchungen haben offenbar nichts relevantes ergeben und nun will man allen Ernstes damit weitermachen in der Hoffnung, doch irgendwo etwas belastendes zu finden, was die Maßnahmen im nachhinein rechtfertigen soll?!

Entscheidung des Oberlandesgerichtes steht aus

Beim Oberlandesgericht wurde vor einigen Wochen Beschwerde bezüglich der U-Haft eingereicht, deren Entscheidung im Laufe der Woche erwartet wird. Es ist zu hoffen, dass durch diese Entscheidung, der Glaube an Gerechtigkeit und an den Rechtsstaat Österreich wieder hergestellt werden kann.

Die nächsten Termine:

• Bis zum Ende dieser Woche (Freitag, den 11. Juli) wird das Urteil des Oberlandesgericht Wien bzgl. der Beschwerden gegen die Verhängung der Untersuchungshaft erwartet.
• Die nächste reguläre Haftverhandlung findet am 8. September 2008 statt.
• Nach zwei Monaten, also am 21. Juli fällt der Haftgrund der Verdunkelung weg. Das könnte zum Anlass für eine außerordentliche Haftverhandlung genommen werden.

 

 

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