Neue EU-Tiertransport - Regelung ungenügend - vgt

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Neue EU-Tiertransport - Regelung ungenügend

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.07.2003)

Wien, 17.07.2003

Der neue Entwurf einer EU-Tiertransportverordnung bringt zwar Änderungen bei Transportdauer, Platzangebot und Ausstattung, doch nicht alle Änderungen sind auch positiv zu bewerten

Der neue Entwurf einer EU-Tiertransportverordnung bringt zwar Änderungen bei Transportdauer, Platzangebot und Ausstattung, doch nicht alle Änderungen sind auch positiv zu bewerten.

So müssen nach dem Vorschlag der Kommission nach einer Fahrtzeit von neun Stunden zwölf Stunden Ruhezeit eingelegt werden. Dann kann wieder neun Stunden gefahren werden, usw. Dies kann ohne Begrenzung wiederholt werden. Die Tiere müssen während dieser Ruhepausen im LKW bleiben.

Die ursprüngliche Entschließung des EU-Parlaments sah dagegen eine Gesamtfahrzeit von nur acht Stunden vor – und das ohne dass nach einer Stehzeit die Fahrt wieder fortgesetzt werden darf. Das frühere österreichische Gesetz kannte überhaupt eine Gesamtfahrtzeit von nur sechs Stunden als Obergrenze.

Mangelnde Kontrollen bei Tiertransporten

Das Platzangebot soll zwar je nach Tierart zwischen 16 und 40 Prozent erweitert werden, auch soll es bei der Ausstattung der LKWs Verbesserungen für die Tiere geben (permanent Trinkwasser, Temperaturkontrolle, etc.) und noch einiges mehr, doch all diese kleinen Verbesserungen bringen nichts, solange nicht effektiv und mit entsprechenden Sanktionen kontrolliert wird. Doch nach wie vor liegt es gerade da im Argen: So berichtet Tiertransport-Inspektor Dr. Rabitsch aus Kärnten, jenem Bundesland, dass die bei weitem größte Anzahl an Kontrollen durchführt, dass jetzt schon 2 von 3 kontrollierten Lebendtier-Transporten beanstandet werden müssen. - Und sicher nicht besser kann sich die Situation in jenen 8 Bundesländern darstellen, in denen nahezu überhaupt nicht kontrolliert wird.

Streichung der Exportsubventionen: Ausnahmen betreffen derzeit den Großteil der Transporte

Von der Kommission wurden die Exportsubventionen für Schlachttier-Exporte in Drittländer zwar gestrichen, doch ist der Export nach Ägypten und in den Libanon von der Streichung ausgenommen, wobei gerade in diese Länder der Großteil der Tiere transportiert wird.

Dr. Martin Balluch Obmann des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN: „Mit kosmetischen Änderungen, wie sie uns hier von der EU-Kommission vorgesetzt werden, kann sich der Tierschutz nicht zufrieden geben. Für eine tatsächliche Verbesserung der Situation fordern wir daher nach wie vor in einem ersten Schritt die generelle Streichung der Exportsubventionen für Lebendtier-Transporte, und zwar ohne Ausnahme, ein generelles Verbot des Ferntransports von lebenden Tieren und eine effektive Kontrolle der bestehenden Gesetzte mit entsprechend scharfen Strafen und Sanktionen.“

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