Amnesty International kritisiert Verfolgung des Tierschutzes mit §278a StGB - vgt

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Amnesty International kritisiert Verfolgung des Tierschutzes mit §278a StGB

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.12.2008)

Wien, 18.12.2008

Auch die Richgtervereinigung und die Menschenrechtsorganisation ARGE Daten äußern Bedenken bzgl. der Erosion von Grundrechten durch überbordende Überwachung

Auch die Richgtervereinigung und die Menschenrechtsorganisation ARGE Daten äußern Bedenken bzgl. der Erosion von Grundrechten durch überbordende Überwachung

Am Mittwoch den 17. Dezember hat die studentische Initiative SAVE ihre erfolgreiche Podiumsdiskussionsrundenserie zu "§278a StGB - Kommt der Polizeistaat?" bereits mit einem vierten Teil fortgesetzt. 4 Diskussionen zum selben Thema? Geht da nicht langsam der Stoff aus? Mitnichten! Auch die vierte Diskussionsrunde mit hochkarätiger Besetzung (Richtervereinigung, Amnesty International, Datenschutz-NGO und Sicherheitssprecher der Grünen Peter Pilz) lieferte ungeheuer interessante neue Gesichtspunkte.

Dr. Hans Zeger, Obmann von ARGE Daten und Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt, erläuterte die Entwicklung der polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen von der Aufklärung erfolgter Straftaten zu einer "erweiterten Gefahrenlagenforschung". Letztere bestehe darin, möglichst viele Daten von möglichst vielen BürgerInnen zu sammeln, um dann "seltsames" Verhalten zu identifizieren und zu diesen Fällen immer mehr Daten durch immer weitergehendere Überwachungsmaßnahmen zu bekommen. Dabei bleibt letztendlich auch die Meinungsfreiheit auf der Strecke, wenn man mit "seltsamen" bzw. unorthodoxen Meinungen auffällt. Abgesehen davon ist es kaum möglich, wird man einmal als eine Gefahr gesehen, das Gegenteil zu beweisen. Jede NGO zeigt im herkömmlichen Sinn seltsames Verhalten und wird daher zu einem Ziel der Ermittlungsbehörden.

Peter Pilz von den Grünen meinte zwar, man müsse die Kirche im Dorf lassen und dürfe nicht gleich von Polizeistaat und einer Gefahr für die Meinungsfreiheit sprechen, aber dennoch sei insbesondere der Tierschutzfall Anlass zu größter Sorge. Es gäbe überhaupt keine konkrete Evidenz für irgendetwas, und er könne sich kaum vorstellen, dass es zu einer Anklage käme, was aber abzuwarten wäre. Eine Änderung von §278a StGB sei aber realistisch im Parlament erst dann zu diskutieren, wenn es zum Tierschutzfall eine Entscheidung gibt.

Dr. Mia Wittmann-Tiwald, Richterin und Co-Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung, wollte zwar zum konkreten Tierschutzfall kein Kommentar abgeben, sie zeigte sich aber dennoch grundsätzlich über die Entwicklung in der Gesellschaft besorgt, dass zunehmend Grundrechte abgebaut werden, und dass es dafür scheinbar keine Sensibilität in der Bevölkerung gäbe. Insbesondere die immer weitergehenden Überwachungsmaßnahmen seien bedenklich.

Mag. Heinz Patzelt, Präsident von Amnesty International Österreich, fand allerdings sehr deutliche Worte zur Tierschutzcausa. Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen würden, wären die konkreten Polizeimaßnahmen weit überschießend gewesen. Aber angesichts des Umstandes, dass keine konkrete Evidenz vorgelegt wird, sei die Causa umso Besorgnis erregender. Dass Vereine wie der VGT seit 7 Monaten ihrer gesamten Infrastruktur und ihrer Datenbank beraubt sind, ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Und falls es wirklich zu Verurteilungen kommen sollte, weil jemand privat gewisse Meinungen vertritt - und seien diese auch verwerflich, wie z.B. wenn sich jemand über Sachschäden bei einem Pelzgeschäft freut, ohne selbst damit etwas zu tun zu haben oder dazu aufzurufen - dann wäre das das Ende des Rechtsstaates.

100 TeilnehmerInnen füllten den Hörsaal im Juridicum bis zum letzten Platz und hörten über 2 Stunden lang der spannenden Diskussion zu. Sowohl das Publikum als auch die PodiumsteilnehmerInnen unter der souveränen Moderation der Standard-Redakteurin Irene Brickner, zeigten ausnahmslos Sympathie mit der bedrohten Tierschutzszene.

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