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Protest in Wr. Neustadt: Die Staatsanwaltschaft lügt!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.05.2009)

Wien, 27.05.2009

30 TierschützerInnen mit Pinocchio-Nasen versammelten sich heute früh friedlich vor der Staatsanwaltschaft

30 TierschützerInnen mit Pinocchio-Nasen versammelten sich heute früh friedlich vor der Staatsanwaltschaft

In der Tierschutzcausa ist vieles merkwürdig. Eine dieser Merkwürdigkeiten ist der Umstand, dass es Ermittlungsmaßnahmen in bisher unbekanntem Ausmaß gegen den Tierschutz gab, aber dass den Beschuldigten trotz Anträge und Gerichtsurteil keine Einsicht in die Polizeiakte, in der die Ergebnisse dieser Ermittlungen gesammelt werden, gewährt wird. Die Staatsanwaltschaft behauptet allerdings, die Beschuldigten hätten vollständige Akteneinsicht.

Diese Behauptung ist aber falsch. Wenn die Polizei ermittelt, legt sie einen Polizeiakt an. Aus diesem Polizeiakt werden nur jene Teile in den Gerichtsakt übergeführt, die die Polizei überführen will. In der Tierschutzcausa versucht die Polizei aber gesetzwidriger Weise alles Entlastende zu verschweigen. Sie behält daher viele Aktenteile aus den Ermittlungen zurück, die potentiell entlasten könnten und gibt nur potentiell Belastendes in den Gerichtsakt weiter. Die Beschuldigten haben vollständige Akteneinsicht in den Gerichtsakt, nicht jedoch in den Polizeiakt. Letztere Akteneinsicht wird trotz klarer Rechtslage, einem Gerichtsurteil und zahlreicher Anträge immer noch verweigert.

Deshalb versammelten sich heute früh 30 TierschützerInnen vor dem Landesgericht Wr. Neustadt, in dem auch die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Die AktivistInnen setzten sich lange Pinocchio-Nasen auf, um die Lüge der Staatsanwaltschaft, die ja behauptet, es gäbe volle Akteneinsicht in den Polizeiakt, zu symbolisieren. Der zuständige Staatsanwalt verweigerte auch heute früh wieder das Gespräch und der Sprecher der Staatsanwaltschaft wiederholte seine Behauptung noch einmal explizit, dass es auch in den Polizeiakt vollständige Akteneinsicht für die Beschuldigten gäbe.

VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: "Die Staatsanwaltschaft ist genau darüber informiert, dass wir Akteneinsicht bei der Polizei beantragt haben, und sie einfach nicht bekommen. Die Polizei wird schon wissen, warum sie so verbissen ihre Ermittlungsergebnisse verheimlicht. Rechtsstaatlich ist das allerdings nicht. Besonders erschüttert in diesem Fall aber der Umstand, dass die Behörden immer wieder in den Strudel dieser Vertuschungsbemühungen hineingezogen werden und absichtlich die Öffentlichkeit falsch informieren. Offenbar meint man, nur so das Gesicht wahren zu können."

 

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