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"Möblierte Käfige" als Pseudo-Tierschutzmaßnahme

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.09.2001)

Laaben, 05.09.2001

Blanker Hohn und Augenauswischerei!

In einer Presseaussendung einer EU-Parlamentarierin der ÖVP vom 3.Sept. werden die ausgestalteten oder "möblierten" Käfige allen Ernstes als "weitere Verbesserung für den Tierschutz" bezeichnet! Wenn man sich den Gesetzestext allerdings genau und ohne rosarote Brille anschaut, kann diese Aussage nur als blanker Hohn bezeichnet werden!

Sie behauptet in einer Sendung zudem, daß die Hühnerbatterien "dank der ÖVP" ab dem Jahr 2012 endgültig verboten seien. Eine glatte Unwahrheit, wie ein Blick in den Gesetzestext beweist. Tatsache ist, daß diese Käfige - in erst 11 Jahren (!) - lediglich "im Sinne des Kapitels II" der Richtlinie 1999/74/EG untersagt sind. Nicht jedoch die Haltung in sog. "ausgestalteten Käfigen": darin sind zwar alibihalber Sitzstangen, Nester und Einstreu vorgeschrieben, angesichts des Platzangebots an "nutzbarer Fläche" von ganzen 600 cm2 pro Huhn ein glatter Hohn; das entspricht nämlich einem Flächenzuwachs von heißen 50 cm2, der Fläche eines quadratischen Post-it-Zettels, und somit hätten die Tiere noch immer weniger als ein DIN A4-Blatt für ihren "Lebensraum"!

Was die Sitzstangen anbelangt, zitiert die Parlamentarierin in ihrer Presseaussendung die EU-Richtlinie, wo pro Huhn eine Stangenlänge von 15 cm zur Verfügung stehen muß - ein wahrhaft großzügiges Angebot! Wie die sogenannten "Nester" und die "Einstreu" aussehen sollen, bleibt darin allerdings ungeregelt, in einem winzigen Käfig also eine reine Alibivorschrift.

Was nun diese angeblich so fortschrittlichen und tierfreundlichen "möblierten" Käfige anbelangt, könnte sie sich diese bei ihrem Parteikollegen und ÖVP-Bürgermeister von Biberbach bei Amstetten bereits jetzt ansehen. Die Käfige in seiner neuen Anlage in Seitenstetten entsprechen schon der zukünftigen EU-Norm und haben ein Ausmaß von 60 x 60 cm; seit Ostern fristen dort 7 Tiere/Käfig ihr trauriges Dasein, ab 2003 müßten es dann 6 sein und ab 2012 müßte er die Sitzstange und das "Nest" hineinmontieren, wenn der neuen, so "tierschutzgerechten" Richtlinie Folge geleistet würde. Im übrigen hat der Bürgermeister beim Bau seiner "innovativen" EU-Gefängnisse nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprochen, denn er hat darauf "vergessen", eine für die Anzahl von 75.000 Hennen notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen zu lassen.

Faktum ist, daß die tierquälerischen und in keinster Weise artgemäßen Haltungssysteme für Legehühner weiterhin erlaubt sein und daß weiterhin EU-weit 250 Millionen Hühner in engsten Käfigen leiden werden. Diese EU-Richtlinie hält auch bereits Einzug in die Landes-"Tierschutz"-Gesetze, wie im jüngsten Entwurf der NÖ Landesregierung ersichtlich, wo diese "fortschrittliche" Haltungsform wortwörtlich übernommen werden soll.

Doch auch den in Boden- und Freilandhaltungen befindlichen Tieren drohen durch die jüngste EU-Eiervermarktungsverordnung massive Verschlechterungen: In "Bodenhaltungen" können in Zukunft bis zu vier Etagen übereinander gestapelt werden (früher hieß dies "Volierenhaltung"), theoretisch könnten so bis zu 25 Hühner pro m2 gehalten werden, was an eine Dichte ähnlich in den Batterien herankommt. Und der vorgeschriebene Auslauf in der neuen "Freilandhaltung" wird von 10 auf 4 m2 pro Huhn reduziert! Massen-"Freiland"-Betriebe mit bis zu 50.000 und mehr Tieren, wie in Deutschland, Holland und Frankreich bereits üblich, werden somit legal und den österreichischen Markt überschwemmen.

Wo bleibt hier die Initiative der ÖVP zum Schutz der Klein- und Mittelbetriebe?

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