Tierschutzcausa: VGT nimmt in Pressekonferenz Stellung zum Strafantrag §278a - vgt

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Tierschutzcausa: VGT nimmt in Pressekonferenz Stellung zum Strafantrag §278a

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (09.09.2009)

Wien, 09.09.2009

VGT-Obmann DDr. Balluch und Rechtsexperte Mag. Theuer erheben heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

VGT-Obmann DDr. Balluch und Rechtsexperte Mag. Theuer erheben heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft

Unterlagen zur Pressekonferenz inklusive kommentiertem Strafantrag

Letztendlich ist es für den Tierschutz überraschend gekommen: Im August reichte die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen 10 Personen wegen §278a StGB Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation ein. Betroffen sind 2 Mitarbeiter des VGT und eine Reihe anderer Personen, von denen 2/3 dem VGT nicht bekannt sind, die aber gemeinsam eine kriminelle Organisation gebildet haben sollen.

Der Staatsanwaltschaft liegen Fakten von Sachbeschädigungen vor, die mit einem Tierschutzmotiv begangen worden sein könnten, für die aber die TäterInnen unbekannt sind. Auf der anderen Seite kennt die Staatsanwaltschaft die MitarbeiterInnen des VGT und dessen Organisationsstruktur, da sich der VGT seit vielen Jahren mit vehementen Protesten für den Tierschutz einsetzt. Allerdings gibt es keine Beziehung zwischen den beiden, den unbekannten StraftäterInnen und dem legalen VGT. Die Strategie der Staatsanwaltschaft ist jetzt, die beiden einfach zu vermengen und die Organisationsstruktur des VGT für die fehlende Organisationsstruktur einer imaginierten kriminellen Organisation zu erklären. Die Mitarbeiter des VGT hätten ihre legalen Protesthandlungen in "böser Absicht", also als Unterstützung für kriminelle Ziele gesetzt.

Für diese Annahme gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte, betonten die beiden Sprecher auf der heutigen Pressekonferenz, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch und sein Rechtsvertreter Mag. Eberhart Theuer. Vielmehr werfen sie umgekehrt der Staatsanwaltschaft vor, sich nicht an die Gesetze zu halten. Z.B. wird den Angeklagten bis heute die vollständige Akteneinsicht verwehrt. In die Resultate der 8 wöchigen Peilsenderüberwachung des VGT-Autos oder in die Ergebnisse der monatelangen technischen Überwachung der VGT-Räumlichkeiten oder der Berichte der verdeckten ErmittlerInnen wurden bisher noch nie Einsicht gewährt.

Der Prozessbeginn wird mit Jänner 2010 vermutet.

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