SOKO Tierschutz: Telefongespräche einer Richterin abgehört! - vgt

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SOKO Tierschutz: Telefongespräche einer Richterin abgehört!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.10.2009)

Wien, 16.10.2009

Rundumschläge gegen alle, die tierschutzfreundlich agieren: Richterin und Grünabgeordnete beschuldigt, kriminelle Organisation §278a unterstützt zu haben

Rundumschläge gegen alle, die tierschutzfreundlich agieren: Richterin und Grünabgeordnete beschuldigt, kriminelle Organisation §278a unterstützt zu haben

Seit 3 Jahren ermittelt die SOKO Tierschutz erfolglos gegen Tierschutzorganisationen. Doch die Ermittlungen gehen weiter. Aus den neuen Teilen des Gerichtsaktes, die dem VGT jetzt zugänglich gemacht wurden, ist zu entnehmen, dass die Polizei die Abhörung des Telefons einer Richterin beantragt und wieder einmal von einem der dubiosen RichterInnen des LG Wr. Neustadt bewilligt bekommen hat. Diese Bewilligung ist bis Ende November 2009 aufrecht.

Beim Durchschnüffeln der Computer von TierschützerInnen fand die SOKO jahrealte private Emails, in denen positiv von einer Richterin gesprochen wird, die einige TierschutzaktivistInnen bzgl. einer Jagdstörungsaktion in Böheimkirchen in NÖ im Jahr 2005 in der Berufungsverhandlung völlig zurecht freigesprochen hatte. Diese uralten privaten Emails, die völlig ohne Wissen und Zutun dieser Richterin entstanden sind, reichten aus, um ein überfallsartiges Verhör der Richterin und die Abhörung ihres Telefons zu rechtfertigen. Gleichzeitig wurden einige TierschützerInnen von der Polizei überraschend besucht und ebenfalls befragt, genauso wie 2 Angestellte einer Tierschützerin, deren Ehemann damals freigesprochen worden war.

VGT-Obmann DDr. Balluch dazu: „Was hier passiert muss alle StaatsbürgerInnen zutiefst entsetzen. Wie in der DDR werden private Gespräche belauscht und jede persönliche Meinungsäußerung führt zu Terrormaßnahmen seitens der Polizei. Heutzutage muss man sich in Österreich zumindest als TierschützerIn bei jeder privaten Aussage überlegen, ob die Polizei oder die Staatsanwaltschaft einem daraus einen Strick drehen kann. In der Diskussion über die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen sollten wir eines nicht vergessen: dem Staat und seinen Organen darf man keinesfalls vertrauen. Historisch gingen alle epochalen Verbrechen von Regierungen aus und ein Gewaltmonopol, wie es Polizei und Justiz innehaben, zieht VerbrecherInnen an, die es missbrauchen wollen. Das sehen wir jetzt einmal mehr in der Tierschutzcausa. Wir brauchen scharfe Kontrollen gegen derartige Übergriffe der Polizei. Das ist viel wichtiger, als Überwachungsmaßnahmen unbescholtener BürgerInnen mit der Ausrede zu gestatten, es gäbe eine Terrorgefahr und jede Privatperson sei verdächtig.“

Kürzlich wurde auch die nö Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Madeleine Petrovic, vor Gericht zitiert, weil ebenfalls aus privater Konversation, die von der Polizei belauscht worden war, geschlussfolgert wurde, sie hätte die TierschützerInnen vor polizeilichen Überwachungsmaßnahmen gewarnt und dadurch Amtsgeheimnisse weitergegeben. Das Verfahren wurde aus Formalgründen vertagt.

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