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Zahnlose Börsenverordnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (19.11.2009)

Wien, 19.11.2009

Unzählige Tiere leiden unter den erschreckenden Schwachstellen des Bundestierschutzgesetzes

Unzählige Tiere leiden unter den erschreckenden Schwachstellen des Bundestierschutzgesetzes

5 Jahre schien es klar zu sein: Börsen dürfen nicht länger als 12 Stunden dauern. Findige JuristInnen haben nun eine weitere Schwachstelle des Gesetzes entdeckt und so wird Ende November zum ersten Mal eine Verkaufsbörse für wirbellose Tiere an zwei hintereinander folgenden Tagen in Wien stattfinden.

Die Tierschutz-Veranstaltungsverordnung bezieht sich auf Paragrafen des 2. Hauptstückes des Tierschutzgesetzes und dieses Hauptstück ist nur für Wirbeltiere anzuwenden. Somit entfällt für die auf Börsen immer beliebter werdenden Skorpione, Spinnen, Schnecken, Tausendfüßler, Heuschrecken und viele weitere Wirbellose, fast jeglicher Schutz!

Die Börsenverordnung bietet ohnehin nur minimalste Anforderungen für die Tierhaltung. Gerechtfertigt wird dies vom Gesetzgeber mit dem Argument, dass die Ausstellungszeit dafür sehr beschränkt ist. Dieses Kriterium ist nun für Wirbellose hinfällig.

Sehr kritisch zu sehen ist ein weitere Schwachstelle des Gesetzes, nämlich, dass der Transport zu und von der Börse in der festgelegten Dauer keine Berücksichtigung findet. Die Börsen in Österreich erfreuen sich einer so großen Beliebtheit, sodass die explodierenden Verkaufszahlen ZüchterInnen und Gewerbetreibende aus ganz Europa anziehen. Wie lange viele der Tiere nun in ihren kleinen völlig strukturlosen Plastikboxen ausharren müssen, ist nicht mehr abzuschätzen.

Zweitägige Reptilienbörse

Mit der Zeitbeschränkung für Wirbeltiere wird wie folgt umgegangen: Am Samstag gibt es Schlangen zu kaufen und am Sonntag dann Echsen und Amphibien.

Und noch ein weiterer erschreckender Punkt: Die Börsenverordnung gilt nur für die Tiere, die bereits auf den Verkaufstischen sind. Alle weiteren dürfen "vorübergehend" in thermostabilen Behältnissen gelagert werden. Vorübergehend ist ein Begriff, der nicht näher definiert ist und somit nichts aussagt. Und so ist es legal, Tiere auch nach dem Transport, während die Messe schon viele Stunden läuft, in den oft noch viel kleineren Transportbehältnissen zu halten.

Maria Griebl, Börsenexpertin des VGT dazu: "Aus Sicht des Tierschutzes lässt sich nur der Schluss ziehen, dass derartige Börsen generell verboten werden sollten, wie das beispielsweise in Irland bereits Gesetz ist. Für die Tiere bedeuten diese Börsen enormen Stress, der auch lebensbedrohliche Ausmaße annehmen kann. So weiß man z.B., dass immer wieder Tiere wegen lebensbedrohlicher Dehydrierung kurz nach Börsen in Tierarztpraxen gebracht werden, manche davon sind nicht mehr zu retten."

Und weiter: "Die derzeitigen Bestimmungen bieten einen unzureichenden Schutz und selbst strengere Bestimmungen würden nicht restlos Abhilfe schaffen, weil sich wesentliche Tierschutzaspekte, wie z.B. die Transporte, einer effektiven Überprüfung nachhaltig entziehen."

"Zu guter letzt ist auch der Bildungswert derartiger Veranstaltungen in Frage zu stellen. Vielmehr ist es ja oft so, dass Menschen zum Kauf exotischer Tiere verleitet werden, ohne über das Wissen für eine artgemäße Unterbringung zu verfügen und ohne sich vollkommen darüber im Klaren zu sein, was für ein enormer Aufwand mit einer tierschutzkonformen Haltung verbunden wäre."

"Und ob man durch rücksichtsloses Verhalten wie es auf Börsen gang und gäbe ist, nämlich das Anstarren und Manipulieren an den Tieren, denen jede Rückzugs- und Fluchtmöglichkeit genommen wurde, und die deshalb vielfach große Angst und enormen Stress erleiden, ein Verständnis für diese Tiere vermitteln kann, ist sehr zu bezweifeln. Vielmehr wird auf diesen Börsen Rücksichtlosigkeit und Unverständnis diesen Tieren gegenüber zelebriert."

 

 

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