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Pressekonferenz der StrafverteidigerInnen im Tierschutzprozess

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.03.2010)

Wien, 01.03.2010

Am Tag vor Prozessbeginn bieten die AnwältInnen eine Vorschau sowie eine Analyse der Anklageschrift

Am Tag vor Prozessbeginn bieten die AnwältInnen eine Vorschau sowie eine Analyse der Anklageschrift

Insgesamt sind 13 Personen angeklagt: 5 MitarbeiterInnen des VGT, der (ehem.) Vier Pfoten Kampagnendirektor, ein Aktivist von Vier Pfoten und VGT, der Obmann der Veganen Gesellschaft, 2 MitarbeiterInnen des Wiener Tierschutzvereins und 3 TierschützerInnen der BaT. Verteidigt werden sie durch Mag. Stefan Traxler, Mag. Phillipp Bischoff, Dr. Alexia Stuefer, Dr. Harald Karl und MMag. Dr. Michael Dohr.

Übereinstimmend wurde das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und die unkonkrete Anklage kritisiert. Für den Vorwurf der Existenz einer kriminellen Organisation würden weder Beweise noch Indizien geliefert, sondern lediglich Vermutungen angestellt. Das würde aber nach strafrechtlicher Gepflogenheit für eine Anklage nicht ausreichen.

Der VGT hat immer mit offenen Kartne gespielt, bereits sowohl den polizeilichen Abschlussbericht als auch den Strafantrag veröffentlicht.

Jetzt wurden die komplette Verteidigungsschrift vorgelegt und ist für alle einzusehen:

Stellungnahme von DDr. Martin Balluch zu den speziellen Vorwürfen im Strafantragder Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft

Die Materialien zur Pressekonferenz finden sich hier:

Stellungnahme von RA Mag. Stefan Traxler

Stellungnahme von RA Dr. Alexia Stuefer

Verteidigungsschrift DDr. Martin Balluch

Verteidigungsschrift DI Elmar Völkl

Verteidigungsschrift David Richter

Der Strafantrag nach § 278a

 

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