Tierschutzprozess: einziger Vorwurf Gesinnung - vgt

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Tierschutzprozess: einziger Vorwurf Gesinnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.03.2010)

Wien, 11.03.2010

25 Stunden Verhör des Hauptangeklagten soeben beendet - vorgelegt wurden nur Meinungsäußerungen auf Internetforen!

25 Stunden Verhör des Hauptangeklagten soeben beendet - vorgelegt wurden nur Meinungsäußerungen auf Internetforen!

Jetzt gerade hat die Befragung des Hauptangeklagten, VGT-Obmann DDr. Martin Balluch, am Landesgericht Wr. Neustadt im Tierschutzprozess geendet. Hatte die Staatsanwaltschaft noch am Vortag des Prozessbeginns verkündet, es gäbe wasserdichte Beweise, so sehen das ProzessbeobachterInnen nach Ende der Vorlage aller Vorwürfe anders. Es wurden lediglich Meinungsäußerungen auf Internetforen in den letzten 18 Jahren als Evidenz dafür vorgelegt, dass DDr. Balluch eine kriminelle Organisation leiten würde.

Die Protokolle der Prozesstage finden sich hier:
www.tierschutzprozess.at

DDr. Balluch dazu: „Da dieser Prozess glücklicherweise öffentlich geführt wird, kann jetzt am Ende meiner Befragung, nachdem ausnahmslos alle ‚Beweise‘ dafür, dass ich der Chef einer kriminellen Organisation sein soll, vorgelegt worden sind, objektiv festgehalten werden: Man wirft mir lediglich meine Gesinnung vor, die sich anhand von bis zu 18 Jahre alten Diskussionsbeiträgen auf Internetforen zeigen würde! Dabei sind diese Beiträge aus dem Zusammenhang gerissen und geben nicht meine Gesinnung wider. Diese lässt sich ohne großen Aufwand in meinen Büchern finden.“

Und weiter: „Warum hat die SOKO eigentlich über 3½ Jahre hinweg zig Tausende meiner Emails gelesen? Offensichtlich wurde hier umgekehrt vorgegangen, wie im Strafrecht sonst üblich. Man hat nicht eine Straftat aufklären wollen und dazu TäterInnen gesucht. Vielmehr hat man den VGT und insbesondere mich von Anfang an ins Visier genommen und dann Straftaten gesucht, die man mir zuordnen könnte! Nachdem das durch Ermittlungen nicht gelang, begann man alle meine Emails zu lesen.“

Und DDr. Balluch schließt: „Dass im Prozess keine Beweise gegen mich vorgelegt wurden, zeigt auch, dass es nie einen wirklichen Grund für einen Verdacht gegen mich gegeben hat. Man hat also ohne Grund 3½ Jahre intensiv gegen mich ermittelt, ohne Grund Peilsender am Auto und Wanzen im Büro angebracht, ohne Grund mich in der Nacht mit Waffengewalt überfallen, ohne Grund meine Privatwohnung und unser Büro verwüstet, ohne Grund 3½ Monate U-Haft verhängt und ohne Grund mich seit 2 Jahren der Drohung einer Gefängnisstrafe ausgesetzt. Und ohne Grund zwingt man mir jetzt ein 1-jähriges Gerichtsverfahren auf! Ich hoffe nur, dass diejenigen, die an diesem Verbrechen schuldig sind, eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen werden.“

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