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Morgen Donnerstag 10 Uhr Protest gegen Kaninchenverordnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2010)

Wien, 31.03.2010

Trotz klarem Verbot der Kaninchenkäfighaltung will das Gesundheitsministerium diese per Verordnung wieder erlauben!

Trotz klarem Verbot der Kaninchenkäfighaltung will das Gesundheitsministerium diese per Verordnung wieder erlauben!

Mit als Kaninchen verkleideten AktivistInnen im Käfig protestiert der Verein Gegen Tierfabriken gegen den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums.

Wann: Donnerstag, 1. April 2010 um 10:00 Uhr
Wo: Gesundheitsministerium, Radetzkystr. 2, 1030 Wien

Die Stellungnahme des VGT zum Verordnungsentwurf findet sich hier:
http://www.vgt.at

Im Jahr 2007 konnte der Verein Gegen Tierfabriken zusammen mit anderen Tierschutzorganisationen erreichen, dass ein Haltungsverbot von Kaninchen zur Fleischproduktion in Käfigen ausgesprochen wurde. Ab 2012 - also nach einer 5 jährigen Übergangsfrist - dürfte in Österreich kein Kaninchen mehr im Käfig leben müssen!

Doch das Gesundheitsministerium will nun dieses Verbot umgehen. In einem jetzt zur Begutachtung anstehenden Entwurf zu einer Verordnung zur Haltung von Kaninchen wird dieses Verbot "neu" interpretiert:

    • es gelte nicht für die ersten 35 Tage des ca. 70 tägigen Lebens von Mastkaninchen
    • es gelte nur für jene Kaninchen, deren Fleisch nicht für den Eigenbedarf verwendet sondern verkauft wird
    • es gelte nicht für die Väter und Mütter der Mastkaninchen, die in Einzelkäfigen bleiben sollen

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Wir haben dieses Gesetz mühsam erkämpft und um jedes einzelne Wort gefeilscht. Jetzt steht im §18 (3) 3. des Tierschutzgesetzes, dass für 'Kaninchen zur Fleischproduktion' der Betrieb von Käfigen ab 1. Jänner 2012 verboten ist. Mastkaninchen wechseln nicht erst ab dem Alter von 35 Tagen zu 'Kaninchen zur Fleischproduktion'. Sie sind es schon vorher. Und nirgends im Gesetz steht, dass die Fleischproduktion für den Eigenbedarf ausgenommen ist. Und auch die Väter und Mütter der Mastkaninchen werden nach 1-2 Jahren geschlachtet, dienen also ebenfalls 'zur Fleischproduktion'. Das Verbot muss also wörtlich umgesetzt und die mittelalterliche Käfighaltung für alle Kaninchen abgeschafft werden!"

Der VGT-Obmann sieht den Grund dieser Verordnung im Tierschutzprozess:"Der Tierschutz hat in Österreich in den Jahren bis 2007 ein halbwegs passables Tierschutzgesetz erreicht. Das war offenbar gewissen Kreisen zu viel des Guten und es kam zur wohlbekannten SOKO-Ermittlung, die jetzt im Tierschutzprozess kulminiert. Gleichzeitig wird diese temporäre Ohnmacht des Tierschutzes zur systematischen Zerstörung des Tierschutzgesetzes genutzt. Man will 50% höhere Besatzdichten beim Mastgeflügel, längere Übergangsfristen für die reduzierte Kastenstandnutzung von Schweinen und für das Anbindehaltungsverbot von Milchkühen, 10% verringerte Mindesthaltungsbedingungen bei allen Nutztieren und jetzt auch noch die Aufhebung des Kaninchenkäfigverbots. Wir fordern, dass die Repression gegen den Tierschutz endlich endet und die erreichten Tierschutzstandards nicht eingeschränkt sondern, wie in zivilisierten Ländern üblich, stetig weiter ausgebaut werden!"

 

 

 

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