Inspiriert von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 19482 hat der VGT eine Allgemeine Erklärung der Rechte der Wassertiere verfasst. Der Inhalt dieser Erklärung ist eine der Visionen des VGT für einen neuen Umgang mit Wassertieren.
Artikel 1
Alle Wassertiere sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 2
Jedes Wassertier hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte ohne irgendeinen Unterschied.
Artikel 3
Jedes Wassertier hat das Recht, von Menschen als empfindsames, fühlendes, artspezifisch intelligentes und mit artspezifischem Bewusstsein ausgestattetes Lebewesen anerkannt, geachtet und respektiert zu werden.
Artikel 4
Jedes Wassertier hat das Recht auf Leben und Freiheit.
Artikel 5
Jedes Wassertier hat das Recht auf ein artspezifisches Leben mit allen dazugehörenden artspezifischen Eigenheiten wie z.B. artspezifisches Sozialleben, arttypischer Lebensraum, artspezifische optimale Wasserbedingungen.
Artikel 6
Kein Wassertier darf gequält oder grausam, brutal oder erniedrigend behandelt werden.
Artikel 7
Jedes Wassertier hat das Recht auf Schutz vor Verfolgung, Fang, Misshandlung, Verletzung oder Tötung durch Menschen.
Artikel 8
Jedes Wassertier hat das Recht auf Schutz vor artwidriger Haltung in Aquakultur, Aquaristik, Hälterung oder anderen von Menschen praktizierten Haltungsformen.
Artikel 9
Jedes Wassertier hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 10
Alle Wassertiere sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Artikel 11
Jedes Wassertier hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten.