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Für die Rechte der Wassertiere

Der VGT veröffentlicht die Erklärung der Rechte der Wassertiere.

Von 3. bis 12. Juli 2026 stand das Thema Tierrechte im Fokus der diesjährigen Animal Rights Week.1 Neben anderen Aktionen hat der VGT am 9. Juli am Stephansplatz eine Informationskundgebung unter dem Motto „Für die Rechte der Wassertiere“ abgehalten. Dabei wurde die Öffentlichkeit und Passant:innen mit Transparenten, Flyern und Infoschildern über das Thema informiert.

Das Leiden der Wassertiere durch menschliche Aktivitäten wie Fischerei oder Aquakultur hat unvorstellbare Dimensionen. Der VGT hat in dem Webartikel „Es sieht nicht gut aus für Wassertiere“ vom 24. Juni 2026 darüber informiert.

Der VGT engagiert sich seit Jahren für einen neuen Umgang mit Wassertieren. Mag. Erich Schacherl, VGT-Campaigner: „Weil Wassertiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind, braucht es einen neuen, respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang mit diesen Lebewesen“. Das bedeutet vor allem mehr Schutz und mehr Rechte für Wassertiere.

Inspiriert von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 19482 hat der VGT eine Allgemeine Erklärung der Rechte der Wassertiere verfasst. Der Inhalt dieser Erklärung ist eine der Visionen des VGT für einen neuen Umgang mit Wassertieren.

Artikel 1
Alle Wassertiere sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Artikel 2
Jedes Wassertier hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte ohne irgendeinen Unterschied.

Artikel 3
Jedes Wassertier hat das Recht, von Menschen als empfindsames, fühlendes, artspezifisch intelligentes und mit artspezifischem Bewusstsein ausgestattetes Lebewesen anerkannt, geachtet und respektiert zu werden.

Artikel 4
Jedes Wassertier hat das Recht auf Leben und Freiheit.

Artikel 5
Jedes Wassertier hat das Recht auf ein artspezifisches Leben mit allen dazugehörenden artspezifischen Eigenheiten wie z.B. artspezifisches Sozialleben, arttypischer Lebensraum, artspezifische optimale Wasserbedingungen.

Artikel 6
Kein Wassertier darf gequält oder grausam, brutal oder erniedrigend behandelt werden.

Artikel 7
Jedes Wassertier hat das Recht auf Schutz vor Verfolgung, Fang, Misshandlung, Verletzung oder Tötung durch Menschen.

Artikel 8
Jedes Wassertier hat das Recht auf Schutz vor artwidriger Haltung in Aquakultur, Aquaristik, Hälterung oder anderen von Menschen praktizierten Haltungsformen.

Artikel 9
Jedes Wassertier hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 10
Alle Wassertiere sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

Artikel 11
Jedes Wassertier hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten.

Weil Wassertiere empfindungs- und leidensfähige Lebewesen sind, braucht es einen neuen, respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang mit diesen Lebewesen.

Mag. Erich Schacherl, VGT-Campaigner

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