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Linguistischer Gutachter im Tierschutzprozess beweist seine Inkompetenz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.04.2010)

Wien, 16.04.2010

Gegengutachten nicht angenommen, keine Befragung durch Fachberater erlaubt, Kritik am Gutachten verboten, nur Verständnisfragen seien zulässig

Gegengutachten nicht angenommen, keine Befragung durch Fachberater erlaubt, Kritik am Gutachten verboten, nur Verständnisfragen seien zulässig

Das linguistische Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, in dem behauptet wird, VGT-Obmann und Hauptangeklagter DDr. Balluch sei aufgrund von Sprachvergleichen Urheber von Bekennerschreiben, wurde von zwei Universitätsprofessoren der Sprachwissenschaft in aller Deutlichkeit als haltlos verworfen. Diese Gutachten durften im Prozess aber weder eingebracht werden, noch wurden sie in den Gerichtsakt aufgenommen.

Einen der Gutachter hatte DDr. Balluch am 14. April zur Verhandlung mitgebracht: Prof. DDr. Raimund Drommel, emeritierter Universitätsprofessor der Uni Köln, seit über zwanzig Jahren als Sprachsachverständiger tätig, beeidigt beim Generalbundesanwalt in Deutschland. Prof. Drommel hat in den Verfahren gegen die RAF für die Anklage Gutachten verfasst und wurde unter anderem bekannt dafür, den RAF-Code dechiffriert zu haben. Die Richterin ließ weder zu, dass Prof. Drommel Fragen an den Gutachter richten konnte, noch war sie bereit, ihn als sachverständigen Zeugen zuzulassen. Fragen der Verteidigung und der Beschuldigten ließ sie teilweise nicht zu, weil sie Kritik seien und nicht dem Verständnis des Gutachtens dienen würden.

Prozessbeobachter und Menschenrechtsexperte Mag. Eberhart Theuer: „Die StPO sieht vor, dass bei einem Gutachten, dessen Stichhaltigkeit dermaßen in Zweifel steht, ein zweiter Sachverständiger zu beauftragen ist.“

VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Es gibt wohl kaum einen Fall, bei dem das vom Gericht vorgelegte Gutachten so offensichtlich absurd ist und die Argumente für dessen Widerlegung so deutlich und klar sind. Jedes Volksschulkind kann nachvollziehen, dass das Gutachten falsch ist. Und trotzdem wurde es uns nicht erlaubt an diesem Prozesstag, diese Argumente vorzubringen. Geht es hier um Gerechtigkeit oder um das Einhalten irgendwelcher formaler Regeln? Wie kann sich ein Gericht einfach grundlos weigern, klare Beweise für die Unschuld eines Angeklagten anzunehmen?“

Das Gutachten wird irgendwann in den nächsten Wochen wieder Thema des Prozesses werden.

Am 13. April veranstaltete der Verein Gegen Tierfabriken zusammen mit Prof. DDr. Raimund Drommel eine Pressekonferenz in Wien: Kriminologe zerlegt linguistisches Gutachten

Hier finden Sie alle Unterlagen zur Pressekonferenz:

Gegengutachten Prof. DDr. Raimund Drommel

Ergebnisse der Untersuchungen Prof. DDr. Raimund Drommel

Gegengutachten Univ-Prof. Dr. Manfred Kienpointner

Gutachten Dr. Wolfgang Schweiger

Stellungnahme DDr. Martin Balluch

Zum "Bekennerschreiben" Nerzbefreiung

Zum Bekennerschreiben Zirkus Knie

Zum Bekennerschreiben Masthühner Huber

 

 

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