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Deutschland - Tierschutz demnächst in der Verfassung?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.03.2001)

Laaben, 23.03.2001

Deutsche Ministerin strebt Tierschutz in die Verfassung an. - Und Österreich?

Der Tierschutz soll endlich Verfassungsrang erhalten und damit auf eine Stufe mit Kunst, Wissenschaft und Religion gestellt werden - diese Forderung, vom VGT seit Jahren und auch vom Tierschutz-Volksbegehren 1996 vorgebracht, könnte in Deutschland vielleicht schon demnächst Realität sein!

Die grüne Bundesverbraucherministerin hat soeben den in Deutschland alle zwei Jahre erscheinenden Tierschutzbericht vorgelegt und darin über weitreichende positive Veränderungen Bilanz gezogen. So sind im genannten Zeitraum u.a. wichtige Schritte in Richtung einer Reduzierung von Tierversuchen unternommen worden, die Tierschutztransportverordnung wurde verändert und unter deutscher Präsidentschaft wurde die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen verabschiedet.

Bemerkenswert sind vor allem aber auch die Ziele, die sich die Ministerin für die kommenden Monate gesetzt hat: In der Landwirtschaft soll eine deutliche Neuorientierung und Hinwendung zur artgerechten Tierhaltung erfolgen. Die Ministerin will noch vor Ostern eine neue Hennenhaltungsverordnung vorlegen, welche die EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen und endlich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 1999 umsetzen soll. Ihr Vorgänger hat nämlich um dieses Urteil, welches festgestellt hatte, daß Legebatterien dem § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes widersprechen, noch einen regelrechten "Eiertanz" aufgeführt. Die Ministerin kündigte nun an, daß es neue Käfigbatterien, auch wenn diese Legenest, Sitzstangen und Einstreu beinhalten würden (wie in der EU-Richtlinie ab 2012 vorgesehen), in Deutschland nicht mehr geben wird!

Dringend müßten auch die Vorschriften zur Schweinehaltung verbessert werden. Hierzu sei zunächst eine Änderung der bestehenden EU-Richtlinien erforderlich, u.z. mit den Schwerpunkten Sauenhaltung (berüchtigte "Kastenstände" und lebenslange Anbindehaltung), Bodengestaltung in den Ställen und Angebot von Beschäftigungsmaterial.

Den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz (=Verfassung) zu verankern, stehe schon seit längerem auf der Tagesordnung und sie hoffe, daß es dieses Jahr noch zu einer Entscheidung kommt. Bislang sind derartige Vorstöße immer am Veto der CDU/CSU (entspricht der ÖVP) gescheitert. Aber - so die Ministerin - "bei allen Bemühungen wird es der Bundesregierung ... allein nicht gelingen, nachhaltige Verbesserungen beim Tierschutz zu erreichen." Es sei "auch hier notwendig, im Zusammenwirken mit den anderen beteiligten Akteuren ein allgemeines Bewußtsein für den Tierschutz zu schaffen. Wenn es für jedermann selbstverständlich ist, Tiere als fühlende Lebewesen zu achten, wird für den Tierschutz mehr erreicht sein, als es mit den besten Vorschriften ... möglich sein wird."

Insgesamt sehr engagierte Ziele der grünen Bundesministerin, von denen Österreichs Tiere nur träumen können. Dennösterreichs Landwirtschaftsminister fühlt sich - trotz BSE, Schweineskandal und MKS-Gefahr, hauptsächlich verursacht durch die unsinnigen Langzeit-Tiertransporte quer über den Kontinent - noch immer in erster Linie seiner Agrar-Lobby, also den Landwirtschaftskammern und der Agrarindustrie, verpflichtet, als dem Schutz der Konsumenten oder gar der Tiere. Von einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, Tierschutz-Anwaltschaft oder Tierschutz im Verfassungsrang ist unter der FPÖVP-Regierung nicht einmal mehr die Rede, obwohl vor 5 Jahren im Tierschutz-Volksbegehren von 460.000 BürgerInnen gefordert.

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