Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.07.2010)
Wien, 27.07.2010
AnwältInnen und Angeklagte erklären nach 5 Prozessmonaten: noch immer keine Beweise für Straftaten, das linguistische Gutachten wurde widerlegt
AnwältInnen und Angeklagte erklären nach 5 Prozessmonaten: noch immer keine Beweise für Straftaten, das linguistische Gutachten wurde widerlegt
5 Monate ist der Monsterprozess im Tierschutz schon alt, 38 Prozesstage sind vorbei, 65 von 120 ZeugInnen der Anklage wurden bisher einvernommen. Und es ist nichts Überraschendes im Prozess passiert: keine Beweise wurden aus dem Hut gezaubert, es gibt keine konkrete Evidenz für strafbare Handlungen der Angeklagten, denn die einzige Evidenz gegen DDr. Balluch, ein linguistisches Gutachten, konnte einwandfrei widerlegt werden. Der Gutachter hatte nämlich dem Hauptangeklagten ein Bekennerschreiben aufgrund der Charakteristik des Schreibstils zugeordnet. Jetzt ist allerdings bewiesen, dass den Text eine andere Person verfasst hatte. Daher sind auch alle anderen Aussagen des Gutachtens nicht mehr vertrauenswürdig. Die Verteidigung hat bereits die Enthebung des Gutachters beantragt.
Zu den 5 MitarbeiterInnen des VGT behauptet die Staatsanwaltschaft lediglich, sie hätten durch legale Kampagnenaktivitäten eine angebliche kriminelle Organisation unterstützt, ohne selbst Straftaten gesetzt zu haben. Doch, wie die AnwältInnen heute ausführten, gibt es nicht den geringsten Hinweis auf die Existenz einer derartigen Organisation. Eine kriminelle Organisation nach §278a muss unternehmensähnlich und hierarchisch organisiert sein, eine eigene Infrastruktur besitzen und sich gegen die Strafverfolgung abschirmen. Nichts davon kann aus den bisherigen Einvernahmen geschlossen werden.
5 Monate Prozess haben vielmehr ergeben, dass die Angeklagten Personen sind, die sich im Rahmen legaler Kampagnen für Tierschutz einsetzen
Der Inhalt von Parolen, die Lautstärke der Demonstrationen und ob sich PassantInnen gestört gefühlt haben wurde bisher im Prozess thematisiert, nicht aber, ob sich die Angeklagten zu Straftaten abgesprochen oder diese in Auftrag gegeben hätten. Eine kriminelle Organisation müsste doch in irgendeiner Form Straftaten begehen, sie planen, in Auftrag geben oder ausführen, nicht legale Demonstrationen abhalten. Doch Lauschangriff, Peilsenderobservation und verdeckte ErmittlerInnen haben bestenfalls Diskussionen über legale Kampagnen zutage gefördert.
In Österreich besteht deshalb heute eine dramatische Rechtsunsicherheit im NGO-Bereich
Dieser Prozess beweist, dass die Teilnahme an vollkommen legalen Demonstrationen, die von der Polizei überwacht werden und im Rahmen der polizeilichen Vorgaben bleiben, im nachhinein zu Anklagen und monatelangen Gerichtsverhandlungen mit der Drohung von Jahren im Gefängnis führen kann. Deshalb war der Untertitel der heutigen Pressekonferenz „5:0 gegen die Demokratie“. Wer sich für ein soziales Ziel politisch engagiert ist von vornherein in einer schwachen Position. Doch die jetzige Rechtsunsicherheit überspannt den Bogen und ist für eine Demokratie untragbar. Sie muss sofort bereinigt werden, und zwar durch eine Reform von §278a, die verhindert, dass dieser Paragraph auf legale Kampagnen und Demonstrationen anwendbar ist.
Bei
der Pressekonferenz im Cafe Landtmann
in Wien sprachen die AnwältInnen Mag.
Stefan Traxler, Dr. Alexia Stuefer und
Mag. Phillip Bischof sowie 4 der Angeklagten.
Stellungnahme
von RA Mag. Stefan Traxler, Verteidiger
von 5 der Angeklagten
Pressestatement zur Strafsache gegen
Balluch u.a. wegen § 278a u.a.
Stellungnahme von DDr. Martin Balluch, Hauptangeklagter
Linguistisches Gutachten widerlegt! Tierschutzprozess
nach 5 Monaten noch immer ohne Beweise
gegen die Angeklagten
Stellungnahme von Jürgen Faulmann, Angeklagter, ehem. Kampagnenleiter Vier Pfoten
Gutachten zur Schweinebefreiung wegen
Inkompetenz des Gutachters verworfen
Stellungnahme von DI Elmar Völkl, Angeklagter "EDV-Experte"
Spezieller
Vorwurf "EDV-Experte der inkriminierten
Vereinigung" zu sein, konnte bis dato
in keinster Weise bestätigt werden