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VGT fordert: absolutes Verbot von Sauenkäfigen jetzt sofort!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.02.2011)

Wien, 08.02.2011

Die sogenannten Kastenstände, körpergroße Käfige für Sauen, widersprechen dem Tierschutzgesetz – sie müssen ohne wenn und aber und Ausnahme verboten werden!

Die sogenannten Kastenstände, körpergroße Käfige für Sauen, widersprechen dem Tierschutzgesetz – sie müssen ohne wenn und aber und Ausnahme verboten werden!

Im heutigen Standard erklärt ein führendes Mitglied der Landwirtschaftskammer, dass ohne Kastenstände mehr Ferkel sterben würden, sie sowieso ab 2013 verboten wären und die Umstellung für die Schweinefabriken zu teuer käme. Er reagierte damit auf die Ankündigung des für Tierschutz zuständigen Ministers Stöger, die Kastenstände für Zuchtsauen verbieten zu wollen, um damit die längst notwendige Anpassung der Schweinehaltungsverordnung an das Tierschutzgesetz durchzuführen. Das Landwirtschaftsministerium hat ein Vetorecht für die anstehende Verordnungsänderung. Der VGT widerspricht diesen Aussagen vehement und fordert ein Totalverbot von Kastenständen ohne wenn und aber.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: „Kastenstände werden nicht umsonst eiserne Jungfrauen genannt, sie gleichen diesem mittelalterlichen Foltergerät und sind ein Anachronismus für eine moderne tierschutzfreundliche Gesellschaft. Nicht umsonst erzwingt das neue Tierschutzgesetz dessen Verbot in der Schweinehaltungsverordnung. Die Ausreden der Landwirtschaftskammer, warum sie sich diesen Gegebenheiten nicht anpassen will, sind leider so alt wie falsch.“

DDr. Balluch erklärt: „Erstens sterben keinesfalls mehr Ferkel ohne Kastenstände. Momentan verbringt die Sau die meiste Zeit im Kastenstand ohne überhaupt Ferkel zu haben. Für die vergleichsweise kurze Zeit mit Ferkeln gibt es z.B. mit den in der Schweiz erprobten FAT-Buchten gute Alternativen. Das Erdrücken der Ferkel durch die eigene Mutter ist eine Degenerationserscheinung der unnatürlichen Haltung in Tierfabriken. In der Freilandhaltung sind die Muttertiere der größte Schutz für ihre Kinder, sicher keine Gefahr.“

Und weiter: „Im Jahr 2013 sind Kastenstände bei weitem nicht verboten, sondern für fast die Hälfte des Lebens der Zuchtsauen weiterhin erlaubt. Dass der Landwirtschaftskammerpräsident das nicht weiß, erschüttert. Doch die Einschränkung der Kastenstandnutzung ab 2013 bedeutet, dass die Schweineindustrie sowieso umbauen muss, es fallen also durch ein sofortiges und absolutes Kastenstandverbot keine außerordentlichen Kosten an.“

DDr. Balluch schließt: „Die industrielle Haltung von Tieren ist nicht die Zukunft. Die Gesellschaft muss schrittweise aus der Intensiv- und Massentierhaltung aussteigen. Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftsministerium verkennen die Zeichen der Zeit. Der nächste Schritt muss ein absolutes Verbot von Kastenständen ohne wenn und aber sein. Die österreichische Regierung könnte das auch als kleine Wiedergutmachung für den Schaden ansehen, der mit dem Tierschutzprozess dem Tierschutz ungerechtfertigt zugefügt wurde.“

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