Rot - Grüne Gesetzesnovelle Fiaker: Wo sind die Verbesserungen für die Pferde? - vgt

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Rot - Grüne Gesetzesnovelle Fiaker: Wo sind die Verbesserungen für die Pferde?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.04.2011)

Wien, 04.04.2011

Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) nimmt Stellung und fordert weiterhin ein Verbot von Fiakern in Wien

Der Verein Gegen Tierfabriken (VGT) nimmt Stellung und fordert weiterhin ein Verbot von Fiakern in Wien

Die Rot - Grüne Stadtregierung hat Mitte Februar einen Entwurf zu einer Novelle des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetztes herausgebracht. Am 31. März endete die Begutachtungsfrist zu diesem Entwurf. Zusätzlich soll auch die Betriebsordnung und die Fahrdienstprüfungsverordnung novelliert werden.

Der VGT beschäftigt sich seit langem mit der Fiakerproblematik in Wien und hat auch Stellungnahmen zu den Entwürfen geschrieben und an die zuständige Behörde weitergeleitet. In diesen Stellungnahmen führt der VGT klar und deutlich alle Problembereiche der Fiakerei aus.

Bei den gesamten angedachten Änderungen ist das primäre Ziel eine Erleichterung der Kontrolltätigkeit für die Behörde

Auf den Tierschutz wird in diesen Gesetzen kaum bis gar nicht Rücksicht genommen mit der Begründung, dass für Tierschutz allein das Tierschutzgesetz zuständig ist. Gerade im Fahrbetrieb sollte jedoch ein wichtiges Augenmerk auf den Tierschutz gelegt werden, da es ja hauptsächlich Pferde betrifft, die ihre Arbeit leisten müssen.

Als einzige tierschutzrelevante Änderung sind Wasseranschlüsse und Kübeln auf allen Standplätzen vorgeschrieben. Von Schattenplätzen oder Futteraufbewahrungsvorrichtungen (für eine artgerechte Fütterung ist eine 3malige Raufuttergabe pro Tag laut Tierschutzgesetz vorgeschrieben) ist im Fiakergesetz niemals die Rede.

Auch die enorm lange Arbeitszeit wurde nicht gekürzt

Um die Wettbewerbsproblematik der KutscherInnen untereinander einzuschränken sollen in Zukunft die Auffahrzeiten auf die Standplätze geregelt werden und nicht mehr wie bisher die Zeit des Anschirrens bis zum Abschirren. In Zukunft sollen die Fiaker in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr am Standplatz stehen dürfen, die alte Regelung sah einen Beginn des Anschirrens um 9:00 Uhr vor und ein Ende des Abschirrens spätestens um 23:00 Uhr.

Alles in allem gibt es für die Pferde kaum bis gar keine Verbesserungen in den Entwürfen.

Als einzig wirklich tierschutzgerechte Änderung sieht der VGT ein absolutes Verbot von Fiakerpferden in Wien.

Der VGT hofft nun auf eine Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung des Bundestierschutzgesetzes, die der Gesundheitsminister herausgegeben hat und in der zumindest freie Tage für die Fiakerpferde vorgesehen sind.

Zur Zeit dürfen sie täglich eingesetzt werden. In Zukunft sollen zwei nicht aufeinander folgende Tage pro Woche als Ruhetage gelten, an denen zu gewähren ist, dass sich die Pferde frei bewegen können. Diese Regelung soll für alle Pferde, die regelmäßig mehr als 6 Stunden pro Tag zur Personenbeförderung eingespannt sind, gelten.

Lesen Sie die Stellungnahmen des VGT:

VGT-Stellungnahme_Fiakergesetz.pdf

VGT-Stellungnahme_Fahrdienstprüfungsverordnung.pdf

VGT-Stellungnahme_Anhang_Unfälle.pdf

VGT-Stellungnahme_Betriebsordnung.pdf


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