Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2011)
Wien, 03.11.2011
Alle parlamentarischen Parteien sprechen sich für ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen aus
Alle parlamentarischen Parteien sprechen sich für ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen aus
Seit vielen Jahren prangert der VGT die verheerenden Missstände der ständig wachsenden Reptilien- und Amphibienbörsen an. Nun reagiert auch die Politik.
Bereits Mitte Oktober wurden folgende Entschließungsanträge im Nationalrat von allen Parteien abgesegnet:
- Riesen- und Giftschlangen sollen künftig nur noch in Zoos und wissenschaftlichen Einrichtungen gehalten werden dürfen
 - Ein umgehendes Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen und anderen Verkaufsveranstaltungen
 - Voraussetzung zur Haltung eines exotisch Tieres soll ein österreichweit anerkannter Sachkundenachweis sein
 
Nun liegt der Ball bei Gesundheitsminister Stöger, er ist nun aufgefordert eine dementsprechende Gesetzesänderung vorzulegen, die dann wieder vom Nationalrat abgesegnet werden muss.
Der VGT begrüßt diesen Schritt als wichtiges Symbol in Sachen Tierschutz. Auf Tierbörsen wurde nicht einmal eine Informationspflicht gefordert. Exotische Tiere in Plastikbecherln zu Schleuderpreisen, das verleitet so manchen zu einem unüberlegten Spontankauf. Mit wie viel Verantwortung und Wissen aber gerade die Haltung von exotischen Tieren verbunden ist, stellt sich oft dann heraus, wenn es für die Tiere zu spät ist und sie durch Unkenntnis ihrer Bedürfnisse unter qualvollen Lebensbedingungen leiden.
Die Stadt Wien hat bereits massive Verschärfungen der Auflagen für Tierbörsen und Messen umgesetzt
So
                                        wird in Zukunft bei jedem Kauf eines
                                        Tieres der Name samt Adresse
                                          des/r Kund/in
                                          notiert, ebenso muss diese/r bestätigen,
                                          dass er/sie bereits über ausreichende
                                          Kenntnisse über die speziellen Anforderungen
                                          des Tieres verfügt und auch eine geeignetes
                                          Terrarium zur Verfügung hat. 
                                        Auch die AusstellerInnen müssen behördliche
                                          Nachweise über ihre Gewerbetätigkeit
                                          vorlegen, alle Verkäufe müssen dokumentiert
                                          werden. 
                                        Viele Reptilienbörsen weichen zur Zeit
                                          in die übrigen Bundesländer aus. Bleibt
                                          zu hoffen, dass die Entschließungsanträge
                                          so schnell wie möglich in Gesetze gegossen
                                          werden und dem sinnlosen Leiden und
                                          Sterben tausender Wildtiere ein Ende
                                          gemacht
                                          werden kann.
                                        Entschließungsanträge:
                                      http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01215/imfname_190905.pdf
                                      http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01274/imfname_195623.pdf
                                    http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01216/imfname_190909.pdf