Aus für Reptilienbörsen? - vgt

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Aus für Reptilienbörsen?

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (03.11.2011)

Wien, 03.11.2011

Alle parlamentarischen Parteien sprechen sich für ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen aus

Alle parlamentarischen Parteien sprechen sich für ein Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen aus

Seit vielen Jahren prangert der VGT die verheerenden Missstände der ständig wachsenden Reptilien- und Amphibienbörsen an. Nun reagiert auch die Politik.

Bereits Mitte Oktober wurden folgende Entschließungsanträge im Nationalrat von allen Parteien abgesegnet:

    • Riesen- und Giftschlangen sollen künftig nur noch in Zoos und wissenschaftlichen Einrichtungen gehalten werden dürfen
    • Ein umgehendes Verkaufsverbot von exotischen Tieren bei Messen und anderen Verkaufsveranstaltungen
    • Voraussetzung zur Haltung eines exotisch Tieres soll ein österreichweit anerkannter Sachkundenachweis sein

Nun liegt der Ball bei Gesundheitsminister Stöger, er ist nun aufgefordert eine dementsprechende Gesetzesänderung vorzulegen, die dann wieder vom Nationalrat abgesegnet werden muss.

Der VGT begrüßt diesen Schritt als wichtiges Symbol in Sachen Tierschutz. Auf Tierbörsen wurde nicht einmal eine Informationspflicht gefordert. Exotische Tiere in Plastikbecherln zu Schleuderpreisen, das verleitet so manchen zu einem unüberlegten Spontankauf. Mit wie viel Verantwortung und Wissen aber gerade die Haltung von exotischen Tieren verbunden ist, stellt sich oft dann heraus, wenn es für die Tiere zu spät ist und sie durch Unkenntnis ihrer Bedürfnisse unter qualvollen Lebensbedingungen leiden.

Die Stadt Wien hat bereits massive Verschärfungen der Auflagen für Tierbörsen und Messen umgesetzt

So wird in Zukunft bei jedem Kauf eines Tieres der Name samt Adresse des/r Kund/in notiert, ebenso muss diese/r bestätigen, dass er/sie bereits über ausreichende Kenntnisse über die speziellen Anforderungen des Tieres verfügt und auch eine geeignetes Terrarium zur Verfügung hat.
Auch die AusstellerInnen müssen behördliche Nachweise über ihre Gewerbetätigkeit vorlegen, alle Verkäufe müssen dokumentiert werden.
Viele Reptilienbörsen weichen zur Zeit in die übrigen Bundesländer aus. Bleibt zu hoffen, dass die Entschließungsanträge so schnell wie möglich in Gesetze gegossen werden und dem sinnlosen Leiden und Sterben tausender Wildtiere ein Ende gemacht werden kann.


Entschließungsanträge:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01215/imfname_190905.pdf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01274/imfname_195623.pdf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_01216/imfname_190909.pdf

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