Pressekonferenz zum Bundestierschutzgesetz - vgt

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Pressekonferenz zum Bundestierschutzgesetz

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.04.2003)

Wien, 08.04.2003

VGT fordert in nie dagewesener Einigkeit mit anderen Tierschutz- und Tierrechtsvereinen Vorreiterrolle von Österreich in Europa in Sachen Tierschutz

VGT fordert in nie dagewesener Einigkeit mit anderen Tierschutz- und Tierrechtsvereinen Vorreiterrolle von Österreich in Europa in Sachen Tierschutz

Zusammen mit dem Zentralverband der Tierschutzvereine Österreichs, dem Wiener Tierschutzverein und Ein Recht für Tiere, organisierte der Verein Gegen Tierfabriken als Vertretung der Tierrechtsplattform United Creatures am 8. April 2003 eine Pressekonferenz zur unmittelbar bevorstehenden parlamentarischen Enquete-Kommission zum Bundestierschutzgesetz. In großer Einigkeit, als Sprecher für über 90 Vereine, wurden die folgenden Forderungen vorgebracht:

  1. Ein Bundestierschutzgesetz nach Art 10 oder 11 Bundesverfassung
  2. Das Bundestierschutzgesetz muss die jeweils strengsten geltenden Landesgesetze übernehmen
  3. Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung
  4. Errichtung einer unabhängigen Tieranwaltschaft um den Vollzug zu garantieren
  5. Schaffung eines effizienten und einheitlichen Kontroll- und Überwachungssystems
  6. Finanzierung von Tierschutz durch die öffentliche Hand

Dr. Martin Balluch: „Viele Länder in der EU haben im Moment strengere Tierschutzgesetze als Österreich. In der Schweiz, in Deutschland und in Slowenien z.B. ist Tierschutz Teil der Bundesverfassung. Mit einem neuen Bundestierschutzgesetz eröffnet sich für uns in Österreich jetzt die Möglichkeit, die von der Bevölkerung erwartete Vorreiterrolle in der EU in Sachen Tierschutz auch wirklich zu übernehmen.“

Die detaillierte Stellungnahme vom VGT in Vertretung von United Creatures zu diesem Themenkomplex findet sich unter:
http://www.united-creatures.com/pages/20030407forderungbtschg.html

 

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten:

Ad 1) Es steht zu befürchten, dass die Regierung möglicherweise ein Bundestierschutzgesetz nach Artikel 12 Bundesverfassung im Auge hat, wonach die Gesetzgebung über die Grundsätze des Tierschutzes Bundessache wäre, aber die Erlassung von Ausführungsgesetzen Landessache. Das würde aber an der derzeitigen Situation nichts ändern. Das momentane Behördenchaos, der vorherrschende undurchschaubare Gesetzes-Dschungel, sowie der praktizierte Tierschutzgesetz-Umgehungs-Tourismus von einem Bundesland in ein anderes und die Schwerfälligkeit der momentanen Gesetzgebung müssen der Vergangenheit angehören!

Ad 2) Keine Handlung, die heute in gewissen Bundesländern als Tierquälerei gilt, darf plötzlich wieder erlaubt werden. So sind z.B. in 5 Bundesländern Legebatterien verboten, in den restlichen 4 aber erlaubt. Würden Legebatterien jetzt bundesweit erlaubt, würde das Niveau der Tierschutzgesetze in 5 Ländern nivelliert.

Ad 3) Damit muss sichergestellt sein, dass Tierrechte bei Normsetzungen jeglicher Art miteinbezogen werden! Die Salzburger Landesregierung und selbst die deutsche Bundesregierung haben sich kürzlich zu diesem von der Schweiz längst vollzogenen Schritt entschieden. Tierschutz muss politisch endlich den gewichtigen Stellenwert bekommen, den er gesellschaftlich bereits längst hat!

Ad 4) Erfahrungsgemäß scheitert der Tierschutz zumeist am mangelnden Vollzug. Deshalb ist und war eine zentrale Forderung der Tierschutz- und Tierrechtsbewegung die Einsetzung einer Tieranwaltschaft mit dem Recht der Verbandsklage – nur so kann sichergestellt werden dass tierschutzrelevante Vergehen auch tatsächlich zur Anklage gebracht werden!

Ad 5) Die derzeitige Kontrolle und Überwachung der landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Tierhaltung ist aufgrund der Aufsplitterung der Kompetenzen auf unzählige Körperschaften völlig ineffizient.

Ad 6) Tierschutzleistungen im Sinne des öffentlichen Interesses wurden bislang größtenteils auf Tierschutzorganisationen und Ehrenamtliche abgewälzt, obwohl die Zuständigkeiten diverser öffentlicher Körperschaften nach der bisherigen Gesetzeslage bereits eindeutig definiert waren. Kosten, die den NGOs durch Dienstleistungen im Sinne des Tierschutzes erwachsen, müssen von den zuständigen Behörden abgegolten werden.

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